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Rechtsformen und Haftung von Unternehmen

Es gibt verschiedene Rechtsformen von Unternehmen im deutschen Recht, die sich auch in ihrer Haftung unterscheiden.

Einzelunternehmen zeichnen sich im weiten Sinne durch jede selbständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person und im engen Sinne eines durch das Tätig-werden eines voll haftenden Einzelkaufmanns im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) aus.

Bei Gesellschaftsunternehmen werden hingegen mehrere Kapitalgeber tätig. Das Unternehmen wird auch von mindestens zwei (natürlichen oder juristischen) Personen gegründet.

Diese Unternehmen lassen sich wiederum in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilen. Während bei der ersten Gruppe mindestens ein Teil auch mit seinem persönlichen Vermögen haftet, werden bei der anderen Gruppe lediglich mit dem Vermögen, welches im Unternehmen an sich vorliegt, die Gläubiger befriedigt.

Zu den Personengesellschaften gehören die Offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG). Bei den Kapitalgesellschaften gibt es die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).

Mögliche Formen des GesellschaftsunternehmensMögliche Formen des Gesellschaftsunternehmens
Mögliche Formen des Gesellschaftsunternehmens

Personengesellschaften

OHG

Bei der Offenen Handelsgesellschaft gibt es mindestens zwei gleichberechtigte Gesellschafter. Sie haften grundsätzlich zu gleichen Teilen mit dem eigenen persönlichen Vermögen, § 128 HGB. Aus dem Firmennamen heraus muss erkennbar sein, dass es sich um eine OHG handelt.

KG

Eine Kommanditgesellschaft besteht auf der einen Seite aus einem Komplementär; er haftet so wie ein OHG-Gesellschafter, also mit seinem persönlichen Vermögen. Auf der anderen Seite steht ein Kommandit; er haftet nicht persönlich, sondern nur mit dem eingebrachten Geld.

Kapitalgesellschaften

GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person des Privatrechts. Es ist wenigstens ein Gründer notwendig, es können aber auch mehrere zusammenwirken. Zur Gründung ist ein Gründungskapital in Höhe von mindestens 25.000 € erforderlich. Die Gesellschafter haften aber nicht persönlich; es kann nur auf das Gesellschaftsvermögen zurückgegriffen werden.

AG

Auch die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person des Privatrechts. Hier heißen die Beteiligten Aktionäre. Die Haftung wird ebenfalls auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Man muss hier aber ein Gründungskapital von mindestens 50.000 € vorweisen können.

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