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Ethische Kompetenz aus christlicher Sicht: Orientierung im Wertepluralismus

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Ethik und Lebensgestaltung: Entscheidungssituationen im Alltag

„Was ist gut? Was ist böse?“ Diese Fragen haben die Menschen seit ihrer Existenz beschäftigt. Stellt man sich eine moralisch schwierige Situation vor, kommen viele Leute zu vielen verschiedenen Auffassungen; jeder hat eine eigene Meinung darüber, was „gut“ und was „böse“ ist.

Es kommt bei der Betrachtung eines ethischen Problems auf den Blickwinkel an. Aber was genau ist objektiv gut bzw. was ist objektiv böse? Diese Frage wird von unterschiedlichen Ansichten unterschiedlich beantwortet.

Mitsprache im ethischen Diskurs der pluralen Gesellschaft

Aktuelle ethische Probleme im Überblick: Bezug auf wichtige Modelle der Normenbegründung

Heute stehen wir – gefühlt – vor mehr Problemen als zu früheren Zeiten, die man sowohl aus einer rationalen, nüchternen als auch aus einer ethischen Perspektive heraus beantworten kann, sei es etwa der Klimawandel, Migrationsströme oder Hungerkrisen.

Im Vergleich zu den letzten Jahrhunderten stellt die Kirche aber keineswegs mehr eine alleinige Entscheidungsinstanz dar, die verbindliche Vorgaben machen kann. Vielmehr gibt es verschiedene Strömungen, die unterschiedliche Ansätze und Ziele verfolgen und hierbei auch andere Begründungen anführen. Im Folgenden sollen verschiedene Modelle der Normenbegründungen erläutert werden.

Hedonismus
Eudaimonismus und Epikureismus

Der Hedonismus (griech. hedonē „Freude, Lust“) ist eine philosophische Schule, die ihre Anfänge im antiken Griechenland hat. Sie lässt sich in zwei Gruppen aufteilen: den Eudaimonismus (5./4. Jh. v. Chr.) und den Epikureismus (seit dem 4. Jh. v. Chr.).

Zu den Vertretern der Eudaimonie gehören unter anderem Sokrates (470–399 v. Chr.) und Platon (428–348 v. Chr.). Ziel menschlichen Handelns sollte demnach die Freude am Wahren, Guten und Schönen sein bzw. sollten Handlungen, die dies beeinträchtigen können, unterlassen werden.

Dieser Gedanke wurde von Epikur (341–270 v. Chr.) aufgenommen und weiterentwickelt. Dieser Epikureismus war eine materialistische und praktisch atheistische Glückslehre. Das Ziel war ein Leben in dauernder Freude, wobei die Vernunft ständig kontrollieren sollte, dass keine falschen Freuden verfolgt werden. Das stressfreie Leben – die Ataraxie sollte durch vier Kardinaltugenden erreicht werden:

Zusammenfassend verfolgte der Epikureismus also die Freude am vernunftgesteuerten Handeln und wollte Unlust sowie Unmäßigkeit vermeiden, um so einen maximalen Lustgewinn zu erreichen.

Bewertung aus christlicher Sicht

Die epikureische Glückslehre stimmt in einigen Punkten mit der christlichen Moralvorstellungen überein (z.B. die Kardinaltugenden). Das von Epikur propagierte „Leben im Verborgenen“ (man soll keine öffentlichen Ämter bekleiden) wird auch im christlichen Ordensstand gelebt.

Dagegen ist im Vergleich zum Christentum die Sozialnatur des Menschen unterbewertet, die Philosophie individualistisch und der Nächstenliebe kein eigenständiger Wert zugewiesen. Ebenso steht die christliche Lehre im Widerspruch zum Epikureismus, da sie von einer unsterblichen Seele ausgeht. Zudem sei nicht der Lustgewinn sondern die Liebe zu Gott und den Mitmenschen das höchste Gut. Abschließend behauptet Epikur, dass die Religion überflüssig ist.

Naturrecht

Einen anderen Ansatz verfolgt die Naturrechtsethik. Nach ihr kommt dem Menschen eine besondere Stellung zu, da er in der Lage ist, sich rational mit seiner Umwelt auseinanderzusetzen. Er soll daher Gesetzmäßigkeiten erkennen, die das Leben beeinflussen, und durch sein Handeln die damit verbundenen Zwecke fördern.

Dieser Ansatz existierte bereits in der antiken Philosophie. Die Förderung des Allgemeinwohls (bonum commune) durch die Vermeidung des Bösen und durch Verwirklichung des Guten war auch damals das oberste Ziel.

Thomas von Aquin entwickelte indes das Naturrecht für die christliche Ethik weiter. Demnach ist Gottes Schöpfungsplan das Fundament, von dem ausgegangen werden muss. Das darin enthaltene natürliche Sittengesetz („ewiges Gesetz“, lex aeterna) regelt abstrakt, was gut und böse ist. Der Mensch als Ebenbild Gottes wendet schließlich „sein“ Gesetz (lex humana) im konkreten Fall an, um so das bonum commune zu fördern.

Pflichtethik: Immanuel Kant

Die Pflichtethik ist maßgeblich von Immanuel Kant (1724–1804) beeinflusst. Für ihn gibt es bis auf einen guten Willen nichts, was ausschließlich „gut“ ist. Ein sittliches Leben lässt sich daher nur durch eine rigorose Pflichterfüllung verwirklichen. Das heißt, man muss ein unbedingtes moralisches Gesetz befolgen.

Kant formulierte hieraus seinen kategorischen Imperativ: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“. Dieses Prinzip gilt nach Kant unabhängig etwaiger positiver oder negativer Folgen einer Handlung in einer konkreten Situation.

Deutlich werden der Gedanke und die Konsequenz der Pflichtethik am Beispiel der Entführung des Jakob von Metzler durch Magnus Gäfgen. Auslöser war dafür, dass Gäfgen über seine Verhältnisse gelebt hatte und sich daher entschloss, den Bankierssohn zu entführen, um so Lösegeld von den Eltern erpressen zu können. Er tötete den Jungen und verlangte dann 1 Million Euro. Nachdem er das Geld erhalten und eine Auslandsreise gebucht hatte, nahm ihn die Polizei fest. Der Polizeivizepräsident Daschner drohte ihm bei seiner Vernehmung Schmerzen an, da er glaubte, bei einer schnellen Aussage das Kind retten zu können. Gäfgen gab daraufhin den Ort des Körpers preis.

Die Frage, die sich stellt, ist, ob sich Daschner „gut“ oder „böse“ verhalten hat. Es handelt sich hierbei um ein Dilemma: Es gibt zwei Positionen, die für sich betrachtet jeweils starke Argumente liefern, die sich aber gegenseitig widersprechen (Kind retten oder Beachtung des absoluten Folterverbots). In diesem Fall würde die Pflichtethik, wenn man ihr unser Rechtsverständnis zugrunde legt, zum Ergebnis kommen, dass das Handeln Daschners nicht als „gut“ eingeschätzt werden kann, da dies gegen Grundpfeiler unseres Werteverständnisses verstößt.

Verantwortungsethik: Hans Jonas

Hans Jonas (1903–1993) nahm aufgrund befürchteter Gefahren neuer Technologien den kategorischen Imperativ Kants und formulierte daraus einen eigenen Imperativ, den Imperativ der Verantwortung: „Handle so, dass die Wirkungen deiner Handlung mit der Permanenz (Fortdauer) menschenwürdigen Lebens verträglich sind“.

Er ging davon aus, dass der Mensch aufgrund der technischen Errungenschaften in der Rolle eines „Verwalters oder Wächters der Schöpfung“ sei. Er nehme daher die Position ein, die zuvor allein der Religion vorbehalten war. Jonas versucht deshalb, mithilfe seiner Verantwortungsethik einen Weg zwischen der Vernunft und dem Gottglauben zu finden.

Diese Abkehr von der Nahethik hin zur Fernethik ist verbunden mit Jonas Aussage, dass wenn eine bestimmte Technologie auch nur möglicherweise die Menschheit als Ganzes – deren Existenz das höchste Gut ist – gefährdet, sie nicht verwendet werden dürfe. Im Zweifel ist auch die Unheilsprognose der Heilsprognose der Vorrang zu geben („in dubio pro malo“).

Grundtypen ethischer Argumentation

Wie aus den dargestellten Modellen zur Normenbegründung ersichtlich ist, gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte, an denen man sich bei seinen Entscheidungen orientieren kann. Die unterschiedlichen Modelle kann man in drei grobe Bereiche einteilen.

Deontologische Argumentation

Die deontologische Argumentation (griech. deon „Pflicht“) geht davon aus, dass das gut ist, was objektiv vom Prinzip her gut ist. Folgen einer Handlung bleiben dabei unbeachtet. Was wiederum im Grundsatz als gut anzusehen ist, ist eine Frage der Perspektive.

Die Gesetzesethik geht etwa davon aus, dass sich die Handlung allein am Gesetz, dass natürlichen, göttlichen oder menschlichen Ursprungs sein kann, zu orientieren hat. Steht sie mit dessen Vorgaben im Einklang, ist die Tat gut; ansonsten hat man eine Sünde begangen. Einzige Ausnahmen hiervon sind die Epikie (Gesetzesinterpretation in Grenzfällen) sowie Taten mit Doppelwirkungen.

Die Gesinnungsethik ist dagegen der Auffassung, das gut ist, was aus positiven Gründen getan wird. Hat der Einzelne also eine gut gemeinte Absicht, kann die Handlung nicht schlecht sein, sodass keine Sünde vorliegt.

Zur deontologischen Argumentation kann man teilweise also die Pflichtethik Kants zählen. Als positiv an dieser Strömung kann man ansehen, dass sie dem Einzelnen – scheinbar – klare Entscheidungshilfen bietet. Negativ ist dagegen, dass bei einem reinen Gesetzesgehorsam das Gewissen unterbewertet wird. Zudem werden die Normen lediglich deduktiv aus der (vermeintlich) natürlichen Ordnung abgeleitet.

Teleologische Argumentation

Die teleologische Argumentation (griech. telos „Ziel“) betrachtet dagegen das Ziel, den Zweck der Handlung. Maßgeblich sind also nicht die Handlung an sich oder die zugrundeliegende Absicht, sondern allein die Folgen. Zu ihr kann die Situationsethik gezählt werden. Da Autoritäten, Normen und Zwänge die Freiheit behindern, verzichtet sie auf jegliche Vorgaben für Handlungen in einer konkreten Situation. Damit muss stets aufs Neue geprüft werden, welche Handlung die beste im vorliegenden Fall ist.

Positiv kann angesehen werden, dass den Einzelumständen und der Komplexität der Realität Rechnung getragen wird. Negativ könnte man aber sehen, dass der Einzelne leicht überfordert werden könnte und dadurch auch von außen beeinflussbar wäre. Zudem stellt sich die Frage, ob der Zweck die Mittel immer heiligen kann, wie es etwa der Utilitarismus postuliert.

Verantwortungsethik

Als ein Mittelweg, der versucht, die positiven Aspekte der deontologischen und teleologischen Argumentation zu kumulieren, dient die Verantwortungsethik. Nach ihr stellen die Autoritäten, Gesetze und Normen Hilfen dar, an denen sich der Einzelne orientieren kann. In der konkreten Situation hat er aber die einzelnen Güter qualitativ abzuwägen.

Bei der christlichen Verantwortungsethik ist das Ziel die religiös verankerte Autonomie. Der Handelnde soll in diesem Zusammenhang die religiösen Ideale als Grundlage nehmen und in den Entscheidungssituationen angemessen anwenden.

Positiv ist zunächst, dass an den bestehenden Normen festgehalten wird, diese aber nicht verabsolutiert werden. Ebenso wird der persönlichen Gewissensentscheidung ein entscheidender Freiraum gelassen, der auch einem Normenwandel nicht im Weg steht. Negativ ist aber dennoch zu beachten, dass auch hier die Gefahr besteht, dass die Anwendung Personen, die keine starke, reife und in sich gefestigte Persönlichkeit haben, überfordern kann.

Orientierung an Bibel und kirchlicher Tradition

Wort Gottes und menschliche Erfahrung im Dekalog und dessen zeitgemäße Auslegung

Die 10 Gebote bzw. der Dekalog ist ein zentraler Bestandteil der christlichen und jüdischen Ethik. Er findet sich in zwei Fassungen wieder: in Ex 20, 1–17 und in Dtn 5,6–21. Durch die Gebote sollte es den Menschen ermöglicht werden, in Freiheit zu leben.

So wie sich früher die Bedeutung der Gebote an die Bedürfnisse der Menschen angepasst hat, ist auch heute der Dekalog einer modernen Interpretation zugänglich. Im Folgenden soll eine solche versucht werden.

1. Gebot: „Du sollst keine anderen Götter neben mir haben!“

Während früher sich das Judentum mit diesem Gebot on den polytheistischen Religionen abgrenzen wollte und Jahwe als einzigen Gott proklamierte, kann heute darin zu verstehen sein, dass man bei Gott aufgehoben und beschützt ist. Zudem soll man sich nicht in weltliche Güter und Objekte flüchten.

2. Gebot: „Du sollst den Namen des Herren nicht verunehren!“

Am Anfang wurde damit das Bilderverbot verbunden und dass man nicht den Gottesnamen missbrauchen darf, um sich so über Gott zu stellen. Auch heute soll Gott nicht für Untaten missbraucht werden, wie bei der Unterdrückung von Menschen, Kriegstreiberei oder beim Töten Unschuldiger.

3. Gebot: „Gedenke, dass du den Sabbat heiligst“

Der Sabbat sollte der Tag Gottes oder des Gebets sein. In unserer Zeit kann man aber darunter verstehen, dass der Mensch Zeit für sich und seine Mitmenschen hat sowie Zeit zur Ruhe hat, um so Mensch sein und bleiben zu können.

4. Gebot: „Du sollst Vater und Mutter ehren!“

Bei ursprünglicher Bedeutung der Altenpflege und späterer Nutzung als Sicherung der Autoritätsstellung ist eine Besinnung auf die Wurzeln möglich: Es geht um eine menschenwürdige Altersabsicherung und daneben auch um eine gerechte Sozial- und Familienpolitik.

5. Gebot: „Du sollst nicht töten!“

Damit waren das Verbot der Blutrache und der Auftrag zu einer geordneten Justiz gemeint. Heute werden zahlreiche Themen beschrieben: von der Todesstrafe über Abtreibung, Suizid, Morden, Kriegen bis hin zum Naturschutz.

6. Gebot: „Du sollst nicht ehebrechen!“

Lange wurde darunter der außereheliche Sex verstanden, um so die andere Ehe zu schützen. Heute kann man darunter aber das Gebot verstehen, sich dem Partner gegenüber zu öffnen, sich gegenseitig zu vertrauen und zu unterstützen, um so die Beziehung aufrechtzuerhalten.

7. Gebot: „Du sollst nicht stehlen!“

Die Bedeutung dieses Gebots hat sich im Lauf der Zeit an sich nicht geändert: Es ist eine klare Absage von Diebstahl und Menschenhandel sowie eine Aufforderung zu einer gerechten Wirtschafts- und Einkommensstruktur, die die Armen und Kleinen schützt.

8. Gebot: „Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider deines Nächsten“

Ursprüngliches Thema war die Zeugenaussage vor Gericht. Ebenso ist das Gebot auch heute noch zu verstehen. Daneben wendet es sich aber gegen Korruption im Allgemeinen und eine ungerechte Justiz.

9. und 10. Gebot

Mit „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau“ und „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut“ soll allgemein der soziale Frieden geschützt werden, indem die Eigentumsverhältnisse geachtet werden.

Radikalisierung und Neuinterpretation alttestamentlicher Weisungen im Neuen Testament: Ethischer Anspruch der Bergpredigt

Vor und während der Zeit Jesu bemühten sich die Schriftgelehrten um die rechte Auslegung der Ge- und Verbote, was zu einer starren und strengen Interpretation der Torah führte. Dagegen wandte sich Jesus in seiner Bergpredigt und trieb so eine Neuinterpretation voran und brachte dadurch das Bild des Abba, des Vatergotts.

Aufbau der Bergpredigt

Als Einleitung der Bergpredigt dienen die Seligpreisungen, in denen diejenigen Personen, die nach alter Auffassung nicht als fromm galten, aufgrund ihrer Einstellung gepriesen werden.

Daran schließen sich die Antithesen (Mt 5, 21–48) an. Hier werden an sechs Beispielen alte Vorschriften aus dem Alten Testament durch eine neue Gerechtigkeit mittels einer neuen Gesetzesauslegung ersetzt:

Der Gegenüberstellung folgten die Nachfolgeforderungen (Mt 6, 1–7,11). Die von Jesus postulierte neue Gerechtigkeit wird schließlich in der Goldenen Regel zusammengefasst: „Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen!“ (Mt 7, 12). Sie besteht also in der vollkommenen Nächstenliebe.

Zusammenfassung der Bergpredigt

Mit der Bergpredigt wendet sich Jesus von der Lehrmeinung der Schriftgelehrten ab und stellt den Menschen in den Mittelpunkt; ihm geht es nicht um juristische Ge- und Verbote. Die Forderungen sind vielmehr Idealvorstellungen, die zeigen, wie nahe man dem Reich Gottes ist und was noch zu dessen Verwirklichung fehlt. Als Maßstab dient hierbei der „Nächste“; daher ist auch nicht erst die vollzogene Tat zu verurteilen, sondern bereits alles, was zu ihr hinführt.

Deutungen der Bergpredigt

Wie der ethische Anspruch der Bergpredigt aussieht, war und ist noch umstritten. Es gibt also verschiedene Deutungen:

Weitere ethische Quellen

Die Vernunft und die Erfahrung

Menschliche Erfahrung ist das Ergebnis häufiger gezielter Vernunfttätigkeit, durch die sich der Mensch einen jederzeit verfügbaren Datenvorrat (Erfahrungshorizont) anlegt. Sie ist damit die Basis der sittlichen Erkenntnis. Negative Erfahrungen sind ein Resultat misslungener Handlungen und die Enttäuschung hierüber. Daraus können Konsequenzen gezogen werden. Durch positive Erfahrungen wird man zu Wiederholungen und Intensivierungen erfolgreicher Handlungen motiviert, wodurch das Gelingen von Handlungen im Alltag zu einem Werterlebnis wird.

Die menschliche Vernunft ist in der Lage, wissenschaftliche Erkenntnisse aufzunehmen, zu reflektieren und Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

Lehramt der Kirche

Das Lehramt der Kirche ist eine formale Quelle, da sie keine eigenen inhaltlichen Vorgaben macht. Es entwickelt verbindliche Handlungsrichtlinien aufgrund zweier materieller Quellen, aus der Bibel und aus der Vernunft. Diese sind situationsbezogen mithilfe einer eigenen Gewissensentscheidung anzuwenden.

Das Gewissen als letztverbindliche Instanz

Das Gewissen ist das Gesetz, dass „Gott“ dem Menschen ins „Herz“ geschrieben hat; im Gewissen vernimmt der Mensch in seinem Innersten die Stimme Gottes. Ihr zu gehorchen, macht die Würde des Menschen aus. Es ermöglicht es, für die vollzogenen Entscheidungen und Handlungen die Verantwortung zu übernehmen. Der Mensch darf nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Er darf auch nicht daran gehindert werden, gemäß seines Gewissens zu handeln, besonders im Bereich der Religion.

„Wenn Gott tot ist, ist dann alles erlaubt?“

In manchen Verfassungsdokumenten wird Bezug auf Gott genommen. So lautete etwa die Ursprungsfassung der Präambel des Grundgesetzes:

1Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
2Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
3Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Dieser Gottesbezug ist nicht unumstritten, ist aber im Zusammenhang mit dem geschichtlichen Kontext zu lesen. Das Grundgesetz stammt aus den Jahren 1948/49 und sollte den Grundstein für eine Gesellschaft legen, die ein Gegenentwurf zum NS-Regime darstellen sollte. In dem Sinne sollte Deutschland nicht mehr „gottlos“ sein. Zudem sollte dadurch deutlich werden, dass der Staat dem Bürger nicht seine Rechte entziehen könne, da er sie ihm auch nicht gegeben habe. Stattdessen bestünden sie vor der Verfassung, dem Grundgesetz komme daher lediglich eine deklaratorische Funktion zu.


Ethische Kompetenz aus christlicher Sicht: aktuelle Herausforderungen

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Grundlegende ethische Entscheidungsfelder in unserer Gesellschaft

Partnerschaft, Ehe, Familie

Partnerschaft als personaler Gestaltungsraum

Der Mensch ist ein soziales Wesen; er bedarf zur Entwicklung und zum Ausleben seiner Persönlichkeit den Kontakt zu anderen Menschen. Die Partnerschaft ist in dieser Hinsicht ein besonderer Kontakt: In ihr öffnet man sich dem Partner gegenüber; man wird quasi buchstäblich zu einem Teil des anderen.

Dieses Näheverhältnis kann aber nur gelingen, wenn sich die Partner als gleichberechtigt und gleichwertig ansehen. Es ist auch notwendig, dem Gegenüber mit Respekt zu begegnen und für ihn zuverlässig da zu sein. Für viele sind auch Geborgenheit, gegenseitige Zuneigung und Treue wesentliche Pfeiler in ihrer Beziehung zum Partner.

Eine Partnerschaft kann viele Formen annehmen: Sie kann hetero- oder homosexuell geführt werden, als uneheliche Lebensgemeinschaft, Ehe, offene Beziehung etc. Im Vordergrund bzw. im Mittelpunkt stehen aber immer die Partner. Sie sind sowohl Geber als auch Nehmer.

Katholisches Ehe- und Familienverständnis und heutige Partnerschaftsmodelle

Für die katholische Kirche als Gemeindereligion besitzt die Ehe keine (besondere) religiöse Funktion. Sie unterliegt auch einem Wandel: Während früher primär die Ehe als eine Rechtsgemeinschaft angesehen worden ist, tritt heute zunehmend der „Ehebund“ in den Fokus. In diesem Sinne ist die Ehe eine besondere Form der Partnerschaft, die sich nach dem katholischen Verständnis dadurch auszeichnet, dass man den Bund vor Gott schließt und damit bis zum Tod verbunden ist.

Die Kirche geht davon aus, dass die Ehe zwischen Mann und Frau geschlossen wird: Die Gegensätzlichkeit der Geschlechter kann zwar unter Umständen zu Konflikten führen, hat aber auch zur Folge, dass sich die Partner gegenseitig ergänzen. Dies wird besonders deutlich bei der Zeugung von Nachkommen: Durch die Vereinigung von Mann und Frau können Kinder gezeugt werden, wodurch die Ehegatten neben Gott zu Schöpfungspartnern werden.

Damit hängt der katholische Familienbegriff zusammen: Ein Mann und eine Frau, die miteinander verheiratet sind, bilden mit den gemeinsamen Kindern eine Familie. Die Zeugung und Erziehung von Kindern soll also Ehepaaren vorbehalten sein. Dies liegt darin begründet, dass die Kirche die Familie als Urzelle der menschlichen Gesellschaft sieht, in der persönliche Beziehungen, Verantwortlichkeit und Vertrauen entstehen.

Berufung zu Ehe oder Ehelosigkeit als alternative christliche Lebensformen

Neben der Ehe wird aus christlicher Sicht die bewusste Ehelosigkeit als eine alternative Lebensform akzeptiert bzw. hoch geschätzt (vgl. Mt 19,12). Ebenso wie die Ehe dient sie dazu, Gottes Reich zu finden. Dies wird besonders beim Zölibat der Priester und Ordensleute deutlich. Sie verpflichten sich der Askese – ohne dass es hierfür eine theologische Notwendigkeit gibt – und zeigen dadurch, dass sie ihrem Amt mit Verantwortung und in Gänze nachgehen.

Menschenrechte als Basis für ein globales Ethos?

Unter Menschenrechten versteht man Rechte des Einzelnen vor staatlichen Eingriffen (Abwehrrechte), soziale Teilhaberechte und politische Teilnahmerechte. Teilweise wird angenommen, dass sie einem Staat vorausgelagert sind, also Naturrecht sind. Damit hatte die Kirche aber zunächst Probleme; sie lehnte die Begründung der Grundrechte insoweit ab, als dass sie ohne Gott begründet wurden. Heute akzeptiert die Kirche indes die Menschenrechte mit der Menschenwürde als Kern, der aus dem Schöpfungsgedanken (der Mensch als Abbild Gottes) stammt.

Auch wenn es den Gedanken von Grundrechten bereits in der Antike gegeben hatte und es seit der frühen Neuzeit zu mehreren Verfassungen mit einer Charta an Grundrechten gekommen war, war die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen von 1948 ein wesentlicher Meilenstein.

Trotz dieser langen Tradition und einer verbindlichen Wirkung der Menschenrechte gibt es zahlreiche gegen diese. Sie stehen in einem Spannungsverhältnis zu kulturellen Differenzen und anderen Normmodellen. So wird in Teilen der muslimischen Welt (z.B. Saudi-Arabien) und Ostasiens (z.B. China) der Grundrechtsgedanke entweder eingeschränkt oder gänzlich aus religiösen oder politischen Gründen abgelehnt.

Teilweise wird auch in der westlichen Welt im Rahmen vermeintlicher Notwendigkeiten gegen die Menschenrechte verstoßen. So haben die USA insbesondere nach den Anschlägen des 11. September 2001 im Krieg gegen den Terror Gefangene genommen und dabei wiederholt Folter angewandt.

Stellungnahme zu diesen Entscheidungsfeldern aus der Sicht christlicher Ethik

Güterabwägung und Entwickeln von Alternativen

Nicht immer lässt sich sagen, ob eine Handlung „gut“ oder „schlecht“ ist. Hilfreich bei der (eigenen) Entscheidung kann eine Güterabwägung im Einzelfall sein; eine pauschale Antwort kann man nicht immer geben. Bei der Abwägung ist „Grundgütern“ grundsätzlich der Vorzug zu geben. Daneben können auch die Folgen und deren Reichweite eine Rolle spielen.

Kriterien aus der biblischen und kirchlichen Tradition

Prinzipien der katholischen Sozialethik

Die katholische Sozialethik wurzelt auf mehreren Prinzipien: Personalität, Solidarität, Gemeinwohl, Subsidiarität und Retinität.

Im Rahmen der Personalität wird der Mensch als Einzel- und als Gemeinschaftswesen gesehen. Er ist als Individuum einmalig und frei, verwirklicht sich aber durch Beziehungen zu anderen Menschen und Gott selbst. Der Mensch ist Schöpfer, Träger und Ziel jeglicher Gemeinschaft; diese muss also im Zweifel zugunsten des Einzelnen zurücktreten. Die Personalität bildet die Grundlage für die Prinzipien der Solidarität, Subsidiarität und des Gemeinwohls.

Die Solidarität begründet für den Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft Rechten aber auch Pflichten. Als Leitspruch kann man den Satz „Einer für alle, alle für einen“ ansehen. Sie ist Ausdruck des christlichen Gebots der Nächstenliebe.

Mit dem Begriff der Subsidiarität ist eine Hilfe zur Selbsthilfe gemeint. Damit wird die Solidarität ergänzt: Dem Einzelnen wird nicht um den Preis einer Entmündigung geholfen, sondern ihm die Hilfe angeboten, die er benötigt. Er ist damit nicht Objekt sondern Subjekt der Unterstützung.

Da der Mensch ein soziales Wesen ist, muss er auch das Gemeinwohl, also das Wohl aller beachten. Dabei darf der Blick nicht auf eine bestimmte Gruppe (z.B. Familie, Nation) beschränkt sein, sondern muss sich auf die gesamte Menschheit unabhängig irgendwelcher Kriterien beziehen. Dem Staat obliegt daher die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sich der Mensch frei entfalten kann.

Aus der Solidarität folgt das Prinzip der Retinität, die auf das Gemeinwohl gerichtet ist. Sie ist die Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedanken in der kirchlichen Sozialethik und vernetzt in diesem Zuge die sozialen mit den ökologischen Fragen menschlichen Handelns. Die Retinität zielt auf Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Generationen ab.

Abgrenzung zu liberalistischen und kollektivistischen Ansätzen

Die kirchliche Sozialethik ist selbstverständlich nicht die einzige Sozialethik. Vielmehr steht sie in einem Spannungsfeld zwischen individualistischen und kollektivistischen Gesellschaftsmodellen. Exemplarisch soll im Folgenden näher auf den Liberalismus und auf den Marxismus als zwei Gegenpole eingegangen werden.

Liberalismus als politischer Individualismus

Der Liberalismus, wie er vor allem in der westlichen Welt (insbesondere in den USA) vertreten wird, setzt an der Freiheit und Würde des einzelnen Menschen an und möchte jedem Menschen so viel Freiheit zustehen, dass kein anderer in seiner Freiheit eingeschränkt wird. Der Staat soll sich dabei möglichst weit zurückziehen. Damit hängt das grundsätzliche Bekenntnis zur freien Marktwirtschaft zusammen. Religion ist eine reine Privatsache, sodass eine Verflechtung von Kirche und Staat abgelehnt wird.

Marxismus als Form des Kollektivismus

Der Marxismus ist im Wesentlichen eine Reaktion auf die durch die Industrialisierung aufkommende soziale Frage. Der Mensch sei ein materielles Wesen, das lediglich im Kollektiv zur Geltung kommen könne. Im Rahmen des Klassenkampfs (von einer kapitalistischen hin zu einer klassenlosen Gesellschaft) werde der Mensch von seiner Unterdrückung befreit. Gleichwohl bedeute die einzelne Person nichts; lediglich die Gemeinschaft habe einen Wert. Um diese marxistisch gestalten zu können, sei eine einheitliche Führung notwendig, die auch in das private Leben des Einzelnen eingreife. Die Religion wird verachtet und die Produktionsmittel sowie das Eigentum verstaatlicht.

Von der Haltung zur Tat: Bedeutung christlicher Tugenden für ethisches Handeln

Adolf Kolping (1813–1865)

Kolping war als Schustergeselle bestürzt über eine aufgrund der sozialen Probleme im 19. Jahrhundert zunehmende Entfernung der Menschen von der Kirche. Nach seinem Theologiestudium wird er Kaplan in der Industriestadt Elberfeld, wo er auch in einem katholischen Gesellenverein tätig wird. Dieser soll auch dazu dienen, den Lehrlingen, die Geborgenheit suchen, diese zu finden.

1849 gründet Kolping einen weiteren Gesellenverein. Daneben errichtet er Häuser, die Gesellen ein christliches Heim bieten sollen. Auf Grundlage der Eigeninitiative der Menschen wurden Ausbildungs- und Fortbildungskurse, sinnvolle Unterhaltung und Geselligkeit, religiöse Bildung und Seelsorge sowie familiäre Geborgenheit angeboten. Daraus entwickelte sich das auch noch heute tätige Kolpingwerk.

Wilhelm Emmanuel von Ketteler (1811–1877)

Ketteler setzte sich zur Lösung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Probleme ein. Als Priester hielt er 1848 seine Adventspredigten, die die Gründe der wirtschaftlichen und sozialen Missstände zum Thema hatten. So sah er eine Spaltung der Gesellschaft in eine besitzende und in eine nichtbesitzende Klasse, die immer größer werde. Caritative Handlungen allein seien nicht ausreichend, um die Verarmung aufzuhalten. Hierfür müsse das Eigentumsrecht reformiert werden; gleichwohl dürfe keine Enteignung wie es der Marxismus fordere, stattfinden.

1850 wird Ketteler zum Mainzer Bischof ernannt. Er gründete zahlreiche katholische Arbeitervereine, die sich als Selbsthilfegruppen verstehen, und setzte sich für die Organisation der Arbeiterschaft ein. Durch sein Wirken wurde zentral die erste Sozialenzyklika Rerum novarum (1891) beeinflusst. Maßgeblich waren auch seine Forderungen, die er 1869 äußerte:


Dimensionen der Zukunft – Gestaltungsauftrag für die Gegenwart

Wird nachgetragen.


Grundriss einer Zusammenschau – das christliche Credo

Wird nachgetragen.



Literatur

  1. Leben Gestalten 12, Ernst Klett Verlag, Stuttgart, 1. Auflage, 2011, ISBN: 978-3-120-06285-1