Sklaven in Rom
Bedeutung des Sklavenseins
Die Sklaven gehörten in der Antike neben den freien Ständen zu der Beölkerung. Sie waren aber unfrei und hatte keinerlei Rechte, jedoch beruhte die gesellschaftliche und wirtschaftliche Ordnung in wesentlichen Punkten auf der Sklaverei und der Fortschritt wäre ohne sie nicht vorstellbar gewesen.
Sklaven (servi, servae) waren rechtlich gesehen keine Menschen, sondern Sachen (res), da sie der Besitz eines anderen waren. Dieser konnte mit ihnen machen, „was er wollte“. Ein Sklave hatte auch keine eigenen Rechte, sondern unterlag komplett den Rechten eines anderen (personas alieni iuris).
Wollte man einen Sklaven kaufen, musste man je nach Qualität zwischen 200 bis 500 Denare für einen bezahlen. Dies entspricht ungefähr 3000 bis 7500 Euro
Wie wurde man zum Sklaven?
In der Antike gab es generell vier Möglichkeiten ein Sklave zu werden:
- Kriegsgefangenschaft
- finanzielle Verschuldung (man musste sich selbst verkaufen)
- Sklaverei als Strafe (bei bestimmten Vergehen)
- Kind von Sklaveneltern (sogenannter Haussklave: verna)
Die Arbeit eines Sklaven
Die Arbeitsfelder römischer oder griechischer Sklaven waren weit gefächert. Ein Großteil arbeitete auf den Feldern ihrer Besitzer (domini), um die Versorgung der Bevölkerung auf den Latifundien zu gewährleisten. Viele waren auch in privaten Haushalten tätig. Dort waren sie Diener, Lehrer und Erzieher der römischen Kinder (paedagogi) oder sie wurden zum Reinigen und zu Servicediensten eingesetzt.
Es gab auch Sklaven in Steinbrüchen, Bergwerken, Verwaltung und Bibliothek. Einige waren auch Musiker, Tänzer oder Arzt. Letztlich arbeiteten sie je nach Ausbildung in allen Bereichen und sorgten für damit zur Erhaltung des Gemeinwesens.
Vom Sklaven zum römischen Bürger
Es gab für Sklaven Möglichkeiten aus der Knechtschaft frei zu kommen. So konnten sie sich freikaufen, wenn sie durch treue Dienste genug erwirtschafteten, um sich selbst zu ersteigern. Der dominus konnte ihn auch aus Dankbarkeit freilassen (manumissio); dieser freie Sklave (libertus) hatte dennoch Verpflichtungen gegenüber seinem Herrn. Die Kinder konnten aber römische Vollbürger werden.