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Rechtsregeln in Rom

Das römische Recht war für Deutschland eine wichtige Basis für die Gesetzgebung und Rechtssprechung. So wurden einzelne Gesetze direkt oder abgewandelt übernommen (z.B. § 1 StGB).

Im Folgenden werden ein paar Gesetze vorgestellt, die auch heute noch in unserer Rechtssprechung gültig sind.

Darstellung noch geltender Gesetze aus der römischen Zeit
Römischer (Grund)Satz (wörtliche) Übersetzung Sinn
Volenti non fit iniuria. Dem Willigen geschieht kein Unrecht. Wer mit einem Nachteil einverstanden ist, darf später nicht klagen.
Nulla poena sine lege. Keine Strafe ohne Gesetz. Erst wenn es ein Gesetz gibt, darf man gegen jemanden klagen.
Ne bis in idem. Nicht zweimal für das gleiche. Man darf nicht zweimal für dasselbe Verbrechen angeklagt werden.
Cui bono erat? Wem gereichte das zum Guten?/Wem nützte die Tat? Frage nach dem Motiv.
Audiatur et altera pars.Auch die andere Seite soll gehört werden.Sowohl Kläger als auch Angeklagter sollen eine Aussage machen dürfen.
Pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten. Verträge sind nicht ohne Weiteres einfach aufzuheben.
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