Rechtsregeln in Rom
Das römische Recht war für Deutschland eine wichtige Basis für die Gesetzgebung und Rechtssprechung. So wurden einzelne Gesetze direkt oder abgewandelt übernommen (z.B. § 1 StGB).
Im Folgenden werden ein paar Gesetze vorgestellt, die auch heute noch in unserer Rechtssprechung gültig sind.
Römischer (Grund)Satz | (wörtliche) Übersetzung | Sinn |
Volenti non fit iniuria. | Dem Willigen geschieht kein Unrecht. | Wer mit einem Nachteil einverstanden ist, darf später nicht klagen. |
Nulla poena sine lege. | Keine Strafe ohne Gesetz. | Erst wenn es ein Gesetz gibt, darf man gegen jemanden klagen. |
Ne bis in idem. | Nicht zweimal für das gleiche. | Man darf nicht zweimal für dasselbe Verbrechen angeklagt werden. |
Cui bono erat? | Wem gereichte das zum Guten?/Wem nützte die Tat? | Frage nach dem Motiv. |
Audiatur et altera pars. | Auch die andere Seite soll gehört werden. | Sowohl Kläger als auch Angeklagter sollen eine Aussage machen dürfen. |
Pacta sunt servanda. | Verträge sind einzuhalten. | Verträge sind nicht ohne Weiteres einfach aufzuheben. |