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Öffentliches Recht

Zunächst muss man zwischen dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht unterscheiden. Die Differenz liegt darin, dass das Privatrecht eine Rolle beim Verhältnis Bürger – Bürger spielt und diese auf der gleichen „Höhe“ agieren. Beim öffentlichen Recht hingegen ist das Verhältnis Staat – Bürger und der Staat ist ranghöher.

Aufgaben des Rechts allgemein

Zum einen hat das Recht eine Ordnungsfunktion, das heißt es werden Regeln für ein geordnetes Zusammenleben getroffen; zum anderen eine Friedensfunktion, also eine Konfliktvermeidung. Außerdem gibt es noch die Schutzfunktion, was ein Anspruch auf eine Konfliktlösung durch den Staat ist.

Aufgaben der Rechtsstaatlichkeit

Der Staat muss verschiedene Kritierien erfüllen, um ein Rechtsstaat zu sein:

Der Zweck von Strafen

Straftheorien

Es gibt zwei Straftheorien, die im deutschen Strafrecht Verwendung finden:

Bei der Prävention gibt es wiederum zwei Kategorien:

Grundsätze der Anwendung des Strafrechts

Tatbestandsmäßigkeit

Wesentliche Merkmale einer Straftat sind in dem Paragraphen schriftlich festgelegt. Jede Handlung, die eine entsprechende Strafe nach sich ziehen soll, muss alle notwendigen Merkmale erfüllen. Dies steht in § 1 StGB Keine Strafe ohne Gesetz.

Rechtswidrigkeit

Eventuell liegen Rechtfertigungsgründe vor, die die eigentliche strafbare Handlung „entschuldigen.“ Ein Beispiel hierfür ist, wenn man eine Scheibe einer Apotheke einschlagen muss, um erste Hilfe zu leisten.

Überprüfung der Schuld oder Schuldfähigkeit

Es muss überprüft werden, ob der Täter die Verantwortung und Einsichtsfähigkeit besitzt. Es gilt der Grundsatz „keine Strafe ohne Schuld“ und es muss zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterschieden werden.

Folgen strafbarer Handlungen

Im Allgemeinen gibt es für Vergehen oder Verbrechen Hauptstrafen. Es können allerdings Nebenstrafen zusätzlich verhängt werden. Dazu zählen zum Beispiel Fahr- und Berufsverbot. Dies sind vorbeugende Maßregeln.

Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Die Grundlagen der Prüfung einer Straftat bleiben im Jugendstrafrecht unverändert bestehen. Die Bewertung der Handlung und die damit eventuell verbundenen Strafen unterscheiden sich jedoch vom Erwachsenenstrafrecht, da das Ziel vor allem die Resozialisierung ist.

Mögliche Strafen des JuStR

Erziehungsmaßregeln: Hierzu zählen Weisungen, der Erziehungsbeistand und bei schweren Fällen die Heimerziehung.

Zuchtmittel: Bei wiederholten Auffälligkeiten werden Verwarnungen ausgesprochen, Auflagen erteilt, bei dem zum Beispiel entstandener Schaden wiedergutgemacht wird und der Jugendarrest, der maximal vier Wochen dauert.

Jugendstrafe: Die Jugendstrafe ist für äußerst schwere Fälle vorgesehen und ist ein Freiheitsentzung von mindestens sechs Monaten, aber höchstens zehn Jahre.

Maßregeln der Besserung und Sicherung: Hierzu werden die Unterbringung in psychiatrischen Anstalten oder Erziehungsanstalten, Führungsaufsichten und auch die Entziehung der Fahrerlaubnis gezählt.

Das Strafrecht und die Lebensalterstufen

Je nachdem wie alt eine Person ist, wird sie unterschiedlich für die gleiche Tat bestraft:

Das Strafverfahren

Das Strafverfahren gliedert sich in sechs Bereiche, die nacheinander erfolgen:

  1. Strafanzeige durch die Polizei oder den Staatsanwalt
  2. Ermittlungsverfahren und Erforschung des Sachverhaltes mit unter anderem Zeugenbefragung, Tatortbesichtigung und Befragung des Beschuldigten
  3. Anklageschrift (ist die Erhebung der öffentlichen Anklage)
  4. Klageerwiderung (Möglichkeit des Beschuldigten eine Stellungnahme abzugeben)
  5. Beschluss über Eröffnung des Hauptverfahrens und richterlicher Überprüfung
  6. Hauptverhandlung mit Urteil (Verurteilung oder Freispruch des Angeklagten)
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