- Zeit des Nationalsozialismus
- „Volksgemeinschaftsideologie“ und Antisemitismus
- „Volksgemeinschaft“
- Rassismus
- Antisemitismus bzw. Rassenantisemitismus
- Jüdisches Leben von 1933 bis 1935: Diskriminierung und Ausgrenzung
- Stufen der Ausgrenzung aus dem alltäglichen Leben
- Diskriminierung und Boykott
- Verdrängung
- Nürnberger Gesetze (1935)
- Führerkult, Propaganda und inszenierte Lebenswelten
- Völkermord an den Juden im 2. Weltkrieg
- Die „Wannseekonferenz“
- Die Deutschen und der Holocaust – Ursachenforschung und Kontroversen
Zeit des Nationalsozialismus
„Volksgemeinschaftsideologie“ und Antisemitismus
„Volksgemeinschaft“
Im 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 stand: „[...] Volksgenoose kann nur sein, wer deutschen Blutes ist [...] ein Jude kann kein Volksgenosse sein.“ Die Nationalsozialisten verstanden unter „völkisch“ die „Wir-Gruppe“, also die Volksgemeinscahft, im Gegensatz zur „Sie-Gruppe“, zu denen u.a. Juden sowie Sinti und Roma gezählt wurden.
Grundlage dieser radikalen Unterscheidung war die Auffassung von der Ungleichwertigkeit des Lebens. Dabei missbrauchten sie die Darwinsche Evolutionslehre („survival of the fittest“) und formten daraus den sogenannten „Sozialdarwinismus“.
Dabei standen die Arier („germanische Herrenmenschen“) dem „Untermenschen“ gegenüber. Das Volk war nach nationalsozialistischer Interpretation eine mythische Einheit einer nach der Rassenlehre gestalteten nationalen Gemeinschaft.
Diese sollte ein einheitlicher, ethnischer Verbund sein, der alle Unterschiede einebnet und keine Individualität nach dem Prinzip „Du bist nicht, dein Volk ist alles.“ mehr kennt. Die geschlossene Volksgemeinschaft war die Grundlage bzw. die Voraussetzung für die „Lebensraumpolitik im Osten“.
Rassismus
Der Begriff der „Rasse“ war ein Kernbegriff der NS-Ideologie; so gab es in der Schule die „Rassenkunde“ als Unterrichtsfach. Das rassistische Denken ist gekennzeichnet durch die pseudowissenschaftliche Auffassung gekennzeichnet, dass biologische Anlagen das gesamte menschliche und politisch-gesellschaftliche Verhalten bestimmen.
Unter den Nazis kam es zur sozialdarwinistischen Interpretation der Geschichte; diese sei ein ständiger Kampf der Individuen, Völker, Staaten und „Rassen“, wobei sich der Stärkere gegenüber dem Schwächeren behauptet.
Es kam auch zu einer falschen Verbindung von Wissenschaftsgläubigkeit, Erbbiologie und Medizin im Glauben der sogenannten „Rassenhygiene“, d.h., dass biologische Erkenntnisse über das Wissen des Menschen gesellschaftliche Prozesse beeinflussen können. Dadurch wurde das Prinzip der Unversehrtheit des Lebens aufgegeben.
Antisemitismus bzw. Rassenantisemitismus
Mit Beginn des 19. Jahrhunderts wurde begonnen, von einer „jüdischen Rasse“ zu sprechen, die gegenüber der geistig und materiell höher stehenden „germanischen Rasse“ angeblich minderwertig sei. Die Juden wurden als „Feinde der Menschheit“ bezeichnet.
Der Rassenantisemitismus war unter den Nationalsozialisten Dreh- und Angelpunkt staatlichen Handelns. Eine neue Dimension wurde mit dem „Antisemitismus der Tat“ erreicht, dessen Ziel die physische Vernichtung der Juden unter dem Deckmantel der Herstellung einer Volksgemeinschaft war.
Jüdisches Leben von 1933 bis 1935: Diskriminierung und Ausgrenzung
Die Nazis hatten als Ziel die Herstellung eines judenfreien, großdeutschen Reiches. Voraussetzung war die Indoktrination durch die Volksgemeinschaftsideologie. Die Folge daraus war die nationalsozialistische Moral, dass eine Missachtung der Menschenrechte zur Erlangung der eigenen Ziele vertretbar sei.
Stufen der Ausgrenzung aus dem alltäglichen Leben
Diskriminierung und Boykott
Nach der Machtübernahme 1933 kam es zu antisemitischen Ausschreitungen durch die SA. Der Terror verschärfte sich zunehmend gegenüber jüdischen Geschäftsleuten, Ärzten und Juristen. Am 1. April wurden die jüdischen Geschäfte boykottiert, um so die Juden weiter zu isolieren und um die Solidarität der Deutschen zu brechen.
Verdrängung
Mit dem am 7. April 1933 veröffentlichten „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ verschärfte sich der Antisemitismus zu einem staatlich organisierten. So führte der „Arierparagraph“ zum Ausschluss aus bestimmten Berufsgruppen. Außerdem wurden die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten eingeschränkt.
Nürnberger Gesetze (1935)
Durch die Nürnberger Gesetze wurden die Juden systematisch ausgegrenzt und zu Staatsbürgern minderen Rechts abgestuft. Durch das „Reichsbürgergesetz“ verloren sie jeglichen Rechtsschutz und waren nur noch Staatsangehörige und keine Reichsbürger mehr.
Mit dem „Blutschutzgesetz“ wurden Mischehen zwischen Ariern und Juden sowie außereheliche Beziehungen zwischen diesen Bevölkerungsgruppen verboten. Wer dieses Verbot missachtete, galt als „Rassenschande“. Es kam zusätzlich zu einer pseudojuristischen Grundlage einer Entrechtungs- und Verfolgungskampagne.
Führerkult, Propaganda und inszenierte Lebenswelten
Unter Propaganda versteht man im Allgemeinen den absichtlichen und systematischen Versuch, Erkenntnisse und das Verhalten einer Bevölkerung(sgruppe) zu manipulieren.
Unter den Nationalsozialisten war die Bevölkerung der Redegewalt unterlegen. Die Propaganda beschränkte sich hierbei auf wenige Schlagworte, die auf die Gefühle der Massen abzielten. Es wurden zudem Differenzierungen vermieden, um so eine vielseitige Darstellung der Informationen zu verhindern.
Für diese propagandistischen Zwecke wurde die Person Hitlers auf eine mythische Ebene überhöht. Er wurde zudem als „Mann des Volkes“ dargestellt; man spricht allgemein vom „Führerkult“. Dies wurde auch durch die Inszenierung von Massenveranstaltungen, Reden und anderen Massenerlebnissen verdeutlicht.
Dafür war das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter der Leitung von Joseph Goebbels zuständig.
Völkermord an den Juden im 2. Weltkrieg
Unter den Nationalsozialisten wurden circa sechs Millionen Juden systematisch umgebracht. Dabei wurden auch andere Bevölkerungsgruppen, die nicht in das „arische Weltbild“ passten, wie z.B. Homosexuelle, Sinti und Roma, Behinderte, Zeugen Jehovas und Regimekritiker, verfolgt und auch ermordet.
Bei der „Lebensraumpolitik im Osten“ wurden viele Juden, die im Osten lebten, umgebracht, was eng mit der NS-Rassenideologie zusammenhängte. Dieser Genozid (Völkermord) ist in der menschlichen Geschichte – im negativen Sinne – einzigartig, da die Nazis ihre primäre Aufgabe darin sahen, ein ganzes Volk (das Jüdische) zu vernichten.
Die Verfolgung bzw. die Tötung hatte dabei verschiedene Stufen oder Stationen:
- Massenerschießungen an der Front
- Deportationen
- Gettoisierung
- Vernichtung in Konzentrationslagern
Während der „Wannseekonferenz“ (1942) wurde letztlich die „Endlösung der Juden“ besprochen.
Die „Wannseekonferenz“
Am 20. Januar 1942 trafen sich bedeutende Personen der NS-Führng, um die organisierte Vernichtung der Juden zu planen. Die öffentliche Bekanntmachung benutzte dabei eine euphemistische und technokratische Sprache, um so durch die Verwendung scheinbar harmloser Begriffe die Verbrechen zu verharmlosen:
- „Endlösung“: Vernichtung und Ermordung der Juden
- „natürliche Verminderung“: Tötung durch Arbeit und Belastung
- „entsprechend behandeln“: Ermordung
- „Evakuierung“: Gettoisierung und Transport in KZs und Vernichtungslager
Die Deutschen und der Holocaust – Ursachenforschung und Kontroversen
Nach Meinung einiger Geschichtswissenschaftler war die antisemitische Grundhaltung vieler Deutscher Triebkraft für den Holocaust. Hitler setzte „nur“ diese Muster frei, wodurch der Genozid verstanden und gefördert wurde. Nach Ulrich Herbert war aber auch schon allein die Gleichgültigkeit gegenüber den Juden ausreichend.
Der Satz „Davon haben wir nichts gewusst“ zeigt, dass die Menschen dies als Abwehr von den Vorwürfen der Mitwissenschaft und -schuld nutzen. Durch das Beschönigen der Tatsachen versuchen sie auch einen persönlichen Schutzbereich zu errichten.
Man muss aber auch deutlich machen, dass Leben durch die Unterstützung von „Nicht-Juden“ gerettet wurden. Diese Personen kamen aus allen Schichten und konnten durchaus auch NSDAP-Mitglieder sein. Sie gingen dabei das Risiko einer Gefängnisstrafe wegen „Judenbegünstigung“ ein. Motivation war u.a. die christliche Nächstenliebe, obwohl oftmals auch Sachwerte gefordert wurden.