Im Frühmodernen Staat wurden die Landesherrn durch das Gottesgnadentum so gestärkt, dass sie die Mitsprache der Stände beschränken oder unterbinden konnten. Dadurch entwickelte sich eine zentrale Verwaltung sowie ein einheitliches Steuer- und Gerichtswesen.
Durch den Begriff soll verdeutlicht werden, dass diese fürstlichen absolutistischen Gebiete bereits Merkmale moderner Staaten hatten.