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Ethische Kompetenz aus christlicher Sicht: aktuelle Herausforderungen

Grundlegende ethische Entscheidungsfelder in unserer Gesellschaft

Partnerschaft, Ehe, Familie

Partnerschaft als personaler Gestaltungsraum

Der Mensch ist ein soziales Wesen; er bedarf zur Entwicklung und zum Ausleben seiner Persönlichkeit den Kontakt zu anderen Menschen. Die Partnerschaft ist in dieser Hinsicht ein besonderer Kontakt: In ihr öffnet man sich dem Partner gegenüber; man wird quasi buchstäblich zu einem Teil des anderen.

Dieses Näheverhältnis kann aber nur gelingen, wenn sich die Partner als gleichberechtigt und gleichwertig ansehen. Es ist auch notwendig, dem Gegenüber mit Respekt zu begegnen und für ihn zuverlässig da zu sein. Für viele sind auch Geborgenheit, gegenseitige Zuneigung und Treue wesentliche Pfeiler in ihrer Beziehung zum Partner.

Eine Partnerschaft kann viele Formen annehmen: Sie kann hetero- oder homosexuell geführt werden, als uneheliche Lebensgemeinschaft, Ehe, offene Beziehung etc. Im Vordergrund bzw. im Mittelpunkt stehen aber immer die Partner. Sie sind sowohl Geber als auch Nehmer.

Katholisches Ehe- und Familienverständnis und heutige Partnerschaftsmodelle

Für die katholische Kirche als Gemeindereligion besitzt die Ehe keine (besondere) religiöse Funktion. Sie unterliegt auch einem Wandel: Während früher primär die Ehe als eine Rechtsgemeinschaft angesehen worden ist, tritt heute zunehmend der „Ehebund“ in den Fokus. In diesem Sinne ist die Ehe eine besondere Form der Partnerschaft, die sich nach dem katholischen Verständnis dadurch auszeichnet, dass man den Bund vor Gott schließt und damit bis zum Tod verbunden ist.

Die Kirche geht davon aus, dass die Ehe zwischen Mann und Frau geschlossen wird: Die Gegensätzlichkeit der Geschlechter kann zwar unter Umständen zu Konflikten führen, hat aber auch zur Folge, dass sich die Partner gegenseitig ergänzen. Dies wird besonders deutlich bei der Zeugung von Nachkommen: Durch die Vereinigung von Mann und Frau können Kinder gezeugt werden, wodurch die Ehegatten neben Gott zu Schöpfungspartnern werden.

Damit hängt der katholische Familienbegriff zusammen: Ein Mann und eine Frau, die miteinander verheiratet sind, bilden mit den gemeinsamen Kindern eine Familie. Die Zeugung und Erziehung von Kindern soll also Ehepaaren vorbehalten sein. Dies liegt darin begründet, dass die Kirche die Familie als Urzelle der menschlichen Gesellschaft sieht, in der persönliche Beziehungen, Verantwortlichkeit und Vertrauen entstehen.

Berufung zu Ehe oder Ehelosigkeit als alternative christliche Lebensformen

Neben der Ehe wird aus christlicher Sicht die bewusste Ehelosigkeit als eine alternative Lebensform akzeptiert bzw. hoch geschätzt (vgl. Mt 19,12). Ebenso wie die Ehe dient sie dazu, Gottes Reich zu finden. Dies wird besonders beim Zölibat der Priester und Ordensleute deutlich. Sie verpflichten sich der Askese – ohne dass es hierfür eine theologische Notwendigkeit gibt – und zeigen dadurch, dass sie ihrem Amt mit Verantwortung und in Gänze nachgehen.

Menschenrechte als Basis für ein globales Ethos?

Unter Menschenrechten versteht man Rechte des Einzelnen vor staatlichen Eingriffen (Abwehrrechte), soziale Teilhaberechte und politische Teilnahmerechte. Teilweise wird angenommen, dass sie einem Staat vorausgelagert sind, also Naturrecht sind. Damit hatte die Kirche aber zunächst Probleme; sie lehnte die Begründung der Grundrechte insoweit ab, als dass sie ohne Gott begründet wurden. Heute akzeptiert die Kirche indes die Menschenrechte mit der Menschenwürde als Kern, der aus dem Schöpfungsgedanken (der Mensch als Abbild Gottes) stammt.

Auch wenn es den Gedanken von Grundrechten bereits in der Antike gegeben hatte und es seit der frühen Neuzeit zu mehreren Verfassungen mit einer Charta an Grundrechten gekommen war, war die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen von 1948 ein wesentlicher Meilenstein.

Trotz dieser langen Tradition und einer verbindlichen Wirkung der Menschenrechte gibt es zahlreiche gegen diese. Sie stehen in einem Spannungsverhältnis zu kulturellen Differenzen und anderen Normmodellen. So wird in Teilen der muslimischen Welt (z.B. Saudi-Arabien) und Ostasiens (z.B. China) der Grundrechtsgedanke entweder eingeschränkt oder gänzlich aus religiösen oder politischen Gründen abgelehnt.

Teilweise wird auch in der westlichen Welt im Rahmen vermeintlicher Notwendigkeiten gegen die Menschenrechte verstoßen. So haben die USA insbesondere nach den Anschlägen des 11. September 2001 im Krieg gegen den Terror Gefangene genommen und dabei wiederholt Folter angewandt.

Stellungnahme zu diesen Entscheidungsfeldern aus der Sicht christlicher Ethik

Güterabwägung und Entwickeln von Alternativen

Nicht immer lässt sich sagen, ob eine Handlung „gut“ oder „schlecht“ ist. Hilfreich bei der (eigenen) Entscheidung kann eine Güterabwägung im Einzelfall sein; eine pauschale Antwort kann man nicht immer geben. Bei der Abwägung ist „Grundgütern“ grundsätzlich der Vorzug zu geben. Daneben können auch die Folgen und deren Reichweite eine Rolle spielen.

Kriterien aus der biblischen und kirchlichen Tradition

Prinzipien der katholischen Sozialethik

Die katholische Sozialethik wurzelt auf mehreren Prinzipien: Personalität, Solidarität, Gemeinwohl, Subsidiarität und Retinität.

Im Rahmen der Personalität wird der Mensch als Einzel- und als Gemeinschaftswesen gesehen. Er ist als Individuum einmalig und frei, verwirklicht sich aber durch Beziehungen zu anderen Menschen und Gott selbst. Der Mensch ist Schöpfer, Träger und Ziel jeglicher Gemeinschaft; diese muss also im Zweifel zugunsten des Einzelnen zurücktreten. Die Personalität bildet die Grundlage für die Prinzipien der Solidarität, Subsidiarität und des Gemeinwohls.

Die Solidarität begründet für den Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft Rechten aber auch Pflichten. Als Leitspruch kann man den Satz „Einer für alle, alle für einen“ ansehen. Sie ist Ausdruck des christlichen Gebots der Nächstenliebe.

Mit dem Begriff der Subsidiarität ist eine Hilfe zur Selbsthilfe gemeint. Damit wird die Solidarität ergänzt: Dem Einzelnen wird nicht um den Preis einer Entmündigung geholfen, sondern ihm die Hilfe angeboten, die er benötigt. Er ist damit nicht Objekt sondern Subjekt der Unterstützung.

Da der Mensch ein soziales Wesen ist, muss er auch das Gemeinwohl, also das Wohl aller beachten. Dabei darf der Blick nicht auf eine bestimmte Gruppe (z.B. Familie, Nation) beschränkt sein, sondern muss sich auf die gesamte Menschheit unabhängig irgendwelcher Kriterien beziehen. Dem Staat obliegt daher die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sich der Mensch frei entfalten kann.

Aus der Solidarität folgt das Prinzip der Retinität, die auf das Gemeinwohl gerichtet ist. Sie ist die Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedanken in der kirchlichen Sozialethik und vernetzt in diesem Zuge die sozialen mit den ökologischen Fragen menschlichen Handelns. Die Retinität zielt auf Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Generationen ab.

Abgrenzung zu liberalistischen und kollektivistischen Ansätzen

Die kirchliche Sozialethik ist selbstverständlich nicht die einzige Sozialethik. Vielmehr steht sie in einem Spannungsfeld zwischen individualistischen und kollektivistischen Gesellschaftsmodellen. Exemplarisch soll im Folgenden näher auf den Liberalismus und auf den Marxismus als zwei Gegenpole eingegangen werden.

Liberalismus als politischer Individualismus

Der Liberalismus, wie er vor allem in der westlichen Welt (insbesondere in den USA) vertreten wird, setzt an der Freiheit und Würde des einzelnen Menschen an und möchte jedem Menschen so viel Freiheit zustehen, dass kein anderer in seiner Freiheit eingeschränkt wird. Der Staat soll sich dabei möglichst weit zurückziehen. Damit hängt das grundsätzliche Bekenntnis zur freien Marktwirtschaft zusammen. Religion ist eine reine Privatsache, sodass eine Verflechtung von Kirche und Staat abgelehnt wird.

Marxismus als Form des Kollektivismus

Der Marxismus ist im Wesentlichen eine Reaktion auf die durch die Industrialisierung aufkommende soziale Frage. Der Mensch sei ein materielles Wesen, das lediglich im Kollektiv zur Geltung kommen könne. Im Rahmen des Klassenkampfs (von einer kapitalistischen hin zu einer klassenlosen Gesellschaft) werde der Mensch von seiner Unterdrückung befreit. Gleichwohl bedeute die einzelne Person nichts; lediglich die Gemeinschaft habe einen Wert. Um diese marxistisch gestalten zu können, sei eine einheitliche Führung notwendig, die auch in das private Leben des Einzelnen eingreife. Die Religion wird verachtet und die Produktionsmittel sowie das Eigentum verstaatlicht.

Von der Haltung zur Tat: Bedeutung christlicher Tugenden für ethisches Handeln

Adolf Kolping (1813–1865)

Kolping war als Schustergeselle bestürzt über eine aufgrund der sozialen Probleme im 19. Jahrhundert zunehmende Entfernung der Menschen von der Kirche. Nach seinem Theologiestudium wird er Kaplan in der Industriestadt Elberfeld, wo er auch in einem katholischen Gesellenverein tätig wird. Dieser soll auch dazu dienen, den Lehrlingen, die Geborgenheit suchen, diese zu finden.

1849 gründet Kolping einen weiteren Gesellenverein. Daneben errichtet er Häuser, die Gesellen ein christliches Heim bieten sollen. Auf Grundlage der Eigeninitiative der Menschen wurden Ausbildungs- und Fortbildungskurse, sinnvolle Unterhaltung und Geselligkeit, religiöse Bildung und Seelsorge sowie familiäre Geborgenheit angeboten. Daraus entwickelte sich das auch noch heute tätige Kolpingwerk.

Wilhelm Emmanuel von Ketteler (1811–1877)

Ketteler setzte sich zur Lösung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Probleme ein. Als Priester hielt er 1848 seine Adventspredigten, die die Gründe der wirtschaftlichen und sozialen Missstände zum Thema hatten. So sah er eine Spaltung der Gesellschaft in eine besitzende und in eine nichtbesitzende Klasse, die immer größer werde. Caritative Handlungen allein seien nicht ausreichend, um die Verarmung aufzuhalten. Hierfür müsse das Eigentumsrecht reformiert werden; gleichwohl dürfe keine Enteignung wie es der Marxismus fordere, stattfinden.

1850 wird Ketteler zum Mainzer Bischof ernannt. Er gründete zahlreiche katholische Arbeitervereine, die sich als Selbsthilfegruppen verstehen, und setzte sich für die Organisation der Arbeiterschaft ein. Durch sein Wirken wurde zentral die erste Sozialenzyklika Rerum novarum (1891) beeinflusst. Maßgeblich waren auch seine Forderungen, die er 1869 äußerte:

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