Einführung
Betriebsverfassungsrecht im System der Mitbestimmung
Im kollektiven Arbeitsrecht stellt sich neben das Tarifrecht das Betriebsverfassungsrecht. Es verleiht – dem Tarifrecht untergestellt – den Arbeitnehmern auf betrieblicher Ebene ein Mitbestimmungsrecht und regelt die Organisation, die Befugnisse sowie die Rechtsverhältnisse zwischen den Betriebspartnern und den Arbeitnehmern.
Die Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene darf nicht mit der Unternehmensmitbestimmung verwechselt werden. Bei ersterer geht es um arbeitstechnische Fragen, während bei letzterer wirtschaftliche Fragen gestellt werden. Normen zur betrieblichen Mitbestimmung finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dem Sprecherausschussgesetz (SprAuG), dem Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) und in den Personalvertretungsgesetzen (des Bundes und der Länder).
Grundgedanken und rechtspolitische Dimension
Das Betriebsverfassungsrecht ist vom Gedanken geprägt, die Leitungsmacht des Arbeitgebers zu begrenzen; er soll nicht allein in der Lage sein, die betriebliche Ordnung ohne Einbeziehung der Arbeitnehmer festzulegen. Daher gewährt das Gesetz den Arbeitnehmern Mitwirkungsrechte. Um diese „betriebliche Demokratie“ zu ermöglichen, wird der Belegschaft ein repräsentatives Organ – der Betriebsrat – zur Verfügung gestellt, der im Rahmen des Kooperationsmodells mit dem Arbeitgeber Entscheidungen trifft.