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Wurzeln europäischer Denkhaltungen und moderner Politik

Anfänge modernen Denkens im antiken Griechenland

Abschied von mythischen Weltbildern

Im archaischen Griechenland (8. Jh. bis 6. Jh.) prägten Mythen wie der Raub der Europa das Weltbild. Diese waren Überlieferungen in Form von Legenden sowie Götter- oder Heldensagen, die sich an Traditionen und Autoritäten orientierten.

Ab dem 6. Jh. verloren sie aber an Bedeutung und es setzte sich kritisches Denken durch. Als Grundlage diente die Erfahrung und Vernunft, um so nachvollziehbare und überprüfbare wissenschaftlich-rationale Erklärungen liefern zu können.

Gleichzeitig entwickelten sich der Handel und die Seefahrt und Städte wurden gegründet. Dadurch kam es zum Austausch mit anderen Kulturen und Völkern, Sitten und Bäche gingen zurück und die Suche nach neuen Erklärungen führte zur Entstehung der antiken Wissenschaften.

Rationalität

Die antiken Philosophen versuchten Theorien zu entwickeln, wodurch sie die Welt zu erklären versuchten. Als erster zählt Thales von Milet (624-547), der das Wasser als Urgrund der Natur ansah. So schwimme die Erde auf dem Wasser; aber auch für die periodischen Nilüberschwemmungen hatte er eine rationale Erklärung, indem er auf die Naturkräfte verwies.

Dem gegenüber vertrat zum Beispiel Empedokles (495-435), dass die ganze Materie aus den vier Elementen Erde, Feuer, Wasser und Luft bestünde. Nach Heraklit (550-480) gab es ein Grundprinzip, das die Welt durchdringt und sich im Wandel und Vergehen zeigt: der Kampf von gegensätzlichen Kräften und Interessen.

Empirie

Die erst seit der Neuzeit hoch angesehene Empirie bezeichnet die Erkenntnisse, die man durch den Gebrauch oder durch den Umgang mit Objekten erlangt. Bei den griechischen Philosophen – insbesondere Platon (427-347) – war sie jedoch nicht sehr beliebt, da sie lediglich nach dem „Warum?“ und nicht nach dem „Wie?“ fragt.

Trotz dieses Missfallens nutzten die Philosophen die Empirie. Aristoteles (384-322) kategorisierte zum Beispiel systematisch Tierarten, um eine umfassende Theorie über Lebewesen aufzustellen. Er gliederte die Empirie in fünf Schritte: Zunächst hat man eine Sinneswahrnehmung bzw. Beobachtung, die zu einer Erinnerung wird. Bei einer Wiederholung entwickelt sich eine Erfahrung, die nach einer Verallgemeinerung zu einer Theorie wird.

Diskurs

Die Wahrheitsfindung lag für die Sophisten im 5. Jh. jedoch im Mittel des Diskurses, bei denen in Dialogen auf Grundlage von logischen Argumenten Sachverhalte kritisch beleuchtet wurden. So verwarfen sie die Idee einer starren Moral und wurden zu den ersten Aufklärern.

Das kulturelle Erbe des Imperium Romanum

Weitergabe der antiken Kultur

Anicius Manlius Severinus Boëtius (480-524) war einer der gelehrtesten Männer seiner Zeit. Er übersetzte die griechischen Philosophen ins Lateinische und erarbeitete seine eigene Philosophie („De consolatione philosophiae“). Seine Schriften wurden im 10. Jahrhundert wiederentdeckt, wodurch im Mittelalter das antike Wissen wieder bekannt wurde; dadurch erlangte Boëtius historische Bedeutung.

Durch den Untergang des (West)Römischen Reiches ging die Vielfalt von Literatur, Philosophieschulen, Bildungseinrichtungen und Religionen verloren. Sie wurde jedoch bereits im Mittelalter wiederentdeckt. Dabei spielte das Christentum eine wichtige Rolle. Obwohl hohe Vertreter die pagane Lehre ablehnten, bewahrte die Kirche doch alte Schriften auf. In den Klöstern wurde durch Handschriften das Wissen erhalten und sogar verbreitet.

Gegner der antik-paganen Überlieferung

Obwohl die paganen Traditionen stetig zurückgingen, entschied 398 das Konzil von Karthago, dass Bischöfe keinerlei heidnischen Texte lesen dürfen, da die Gefahr bestünde, dass ihr Glaube erschüttert werden könnte. So lehnten auch Martin von Tours (316-397) – besser bekannt als Heiliger Martin – und der für die weitere Entwicklung bedeutende Papst Gregor der Große (590-604) die antike Weltanschauung ab.

Aurelius Augustinus (354-430) sah zwar das pagane Wissen als falsch und gefährlich an, sprach sich aber für eine „kluge“ Aufnahme aus. Wichtig dabei sei aber, sich von den Mythen zu lösen und Brauchbares der Erkenntnisse und der Kulturen anzuwenden. Er erkannte auch einige Übereinstimmungen zwischen dem Christentum und der neuplatonischen Lehre in seinem Werk „De civitate dei“ („Vom Gottesstaat“).

Bewahrung antik-paganer Traditionen

Flavius Magnus Aurelius Cassidorus (490-583) sammelte Handschriften, unterrichtete Mönche und verpflichtete sie zum Abschreiben. Für ihn war Glück nur durch Literaturkenntnis denkbar. Sidonius Appollinaris (430-490) schätzte die klassische Bildung sehr; für ihn bedeutete Bildung Mensch-sein.

Klöster waren aber die Bewahrer der klassischen, antiken Bildung. Trotz ihres Misstrauens gegenüber den paganen Traditionen vermittelten sie das Wissen, während sie eine Verpflichtung gegenüber der christlichen Bildung dem Glauben hatten.

Die Klöster hatten insbesondere folgende Aufgaben: Vermittlung von Wissen, Formen einer sittlichen und moralischen Persönlichkeit der Mönche, Schulung und Disziplin der Mönche sowie (mit einem hohen Stellenwert) Abschreiben von Handschriften.

Römisches Recht

Das römische Recht wurde durch Kaiser Iustinian (527-565) im Codex Iustinianus 529 kodifiziert. 533 wurden die Digesten, eine Überarbeitung des Codex, und die Iustiniani Institutiones, ein Lehrbuch für das Privatrecht, verabschiedet. 534 wurden die drei Sammlungen in Einklang gebracht.

Im 11. Jahrhundert wurde das Werk in Italien wiederentdeckt. Es wurde zunächst in Bologna und anschließend in ganz Europa an den Universitäten gelehrt und angepasst. Durch den hohen Abstraktionsgrad des römischen Rechts setzte es sich schnell durch. Gleichzeitig wurde im kirchlichen Bereich das kanonische Recht eingeführt.

Das gelehrte Recht verdrängte ab dem 15. Jahrhundert zunehmend das einheimische, was durch die Rezeption begünstigt wurde, woraus sich das Ius Commune („gemeines Recht“) bildete. Die Rezeption beinhaltete die Rationalität, Rationalisierung und die Romidee.

Das 1495 von Maximilian I. eingeführte Reichskammergericht wandte das römische Recht angepasst an. 1582 wurde das kanonische Recht als Corpus Iuris Canonici und 1583 der Codex Iustiniani, die Digesten und die Iustiniani Institutiones zusammen mit Novellen als Corpus Iuris Civilis neu veröffentlicht.

Vom 16. Jahrhundert bis in das 18. Jahrhundert wurde der Usus modernus pandectarum angewandt; dabei wurden die beiden „Corpora iura“ mit dem heimischen Recht verglichen, wodurch das Ius Commune an Bedeutung verlor.

Am 1. Januar 1900 wurde im Deutschen Reich das BGB eingeführt. Darin ist das römische Recht noch als Grundlage erkennbar, was jedoch zu einer starken Kritik führte. Im Dritten Reich wollten die Nationalsozialisten das Gesetzbuch sogar abschaffen, weil es ihnen zu „römisch“ war.

Insgesamt ist erkennbar, dass das römische Recht an sich weniger wichtig wird. Begrifflichkeiten werden aber weiterhin bleiben. Das römische Recht ist dennoch die Basis fast aller westlichen Rechtsordnungen.

Grundlagen moderner politischer Ordnungsformen

Trennung weltlicher und geistlicher Macht

Das priesterkönigliche Selbstverständnis der Monarchen

751 wurde Pippin III. von Bischof Chrodegang mit Zustimmung des Papstes zum König Pippin I. gesalbt; zuvor war er Hausmeier im Merowingerreich (major domus). 754 wurde der Pakt von Quiery beschlossen, nach dem Pippin zum Schutzherrn über die Kirche (patricius romanorum) wurde.

Seitdem wurde durch die Königssalbung das Gottesgnadentum als Legitimation angesehen, wodurch die Königsherrschaft einen sakralen Charakter bekam: Zum einen war das Königtum von Gott geschaffen (gratia dei), zum anderen hatte der König eine priesterähnliche Verantwortung als rex et sacerdos („Teilhabe an unserem Bischofsamt“, „Lenker der Seelen“).

Diese Verwebung von weltlicher und kirchlicher Macht wurde durch die Erweiterung zum Kaisertum von Karl dem Großen verstärkt: Der ostfränkische Kaiser verpflichtete sich dazu, die Kirche zu schützen und das Christentum zu verbreiten.

Ottonisch-salische Zeit

Unter der Herrschaft der Salier und Ottonen (919-1125) verschärfte sich die Sakralisierung. Es gab ein Reichskirchensystem, in dem der König Herr über alle kirchlichen Einrichtungen war. Dabei dienten Bischöfe und Äbte als Machtstützen, indem sie weltliche Macht bekamen. Die weltlichen Herrscher hatten durch die Investitur (Einsetzung der Geistlichen) einen starken Einfluss auf die Kirche.

Der Investiturstreit
Bedeutung

Diese enge Verzahnung führte zu Machtkämpfen zwischen der Kirche und dem Staat. Durch den Investiturstreit (1075-1122) änderte sich das Verhältnis von Kirche und Staat drastisch. Die religionspolitischen Auseinandersetzungen beschleunigten schließlich die Trennung weltlicher und geistlicher Macht.

Dieser Wandel ist mit dem Begriff der „Entzauberung“ (Max Weber), des Rationalisierungsprozesses, erklärbar. Merkmale sind dabei die Ausbreitung rational-empirischer Erkenntnisse, die verstärkte Rationalisierung durch Wissenschaft und der wachsende Verlust und Zerfall des Glaubens.

Ursachen

Die Investitur ist die Amtseinführung von Bischöfen und Äbten durch Übergabe des Rings und des Stabs. Die weltlichen Herrscher übernahmen diese Einsetzung, der König weihte sogar die Erzbischöfe. Dadurch war der Klerus für das Königtum und den weltlichen Herrschaftsanspruch bedeutend.

Im 11. Jahrhundert kam es zu einer kirchlichen Reformbewegung, die eine Rückbesinnung auf die alten Ideale (Armut, Gebet, Gottesdienst) forderten. Sie lehnte auch die Einbindung in die weltlichen Herrschaftsstrukturen und der Simonie (Kauf und Verkauf kirchlicher Ämter) ab. Die Bewegung erreichte auch eine Pflicht des Zölibats für Priester (von Papst Innozenz II. (1130-1143) eingeführt). Letztlich lehnten sie sogar den sakralen Charakter des Königtums ab.

Anlass und Verlauf

Die Einsetzung des Mailänder Erzbischofs im Jahre 1075 durch König Heinrich IV. (1056-1106) führte zum Investiturstreit. Schon Heinrich III. setzte Päpste ein und ab; nach Papst Gregor VII., einem Anhänger der Reformbewegung, war die Wahl des Erzbischofs nicht legitim und forderte eine kanonische Wahl.

Da sich Heinrich dem Gehorsam verweigerte, wurde er 1076 exkommuniziert. Die Fürsten stellten ein Ultimatum von einem Jahr: Sollte der Bann nach dieser Zeit nicht aufgehoben worden sein, würden sie einen neuen König wählen.

1077 trat Heinrich daraufhin den Bußgang nach Canossa an, um dort beim Papst um Vergebung zu bitten. Gregor – durch die Buße dazu gezwungen – hob daraufhin den Kirchenbann auf; jedoch wurde der Konflikt weitergeführt.

Ergebnis und Folgen

Heinrich IV. (Reg. 1106-1125) und Papst Calixt II. (1119-1124) unterzeichneten 1122 das Wormser Konkordat. In diesem wurden Temporalien (weltliche Güter und Rechte) und Spiritualien (geistige Güter und Rechte) voneinander getrennt. Zudem wurde festgelegt, dass die Investitur nach dem Prinzip der kanonischen Wahl verlaufen sollte, wobei der König weiterhin großen Einfluss hatte.

Durch den Investiturstreit begann in Europa die Trennung weltlicher und geistlicher Macht. Durch die Entsakralisierung und der damit verbundenen fehlenden (religiösen) Legitimation der Monarchie entstand die Politik als eigenständiger Bereich.

Außerdem gewann auf staatlicher Seite die Rationalität als Ersatzrechtfertigung (Recht, Gerechtigkeit, Gesetzgebung) an Bedeutung und wissenschaftliche Methoden der Wahrheitsfindung wurden etabliert. Auf kirchlicher Seite wurde ihre Instanz aufgewertet und Rom entwickelte sich zum Autoritätszentrum der christlichen Kirche in Europa; das Bild der Eigenkirchen verblasste.

Das Prinzip des Föderalismus: Der Reichstag im Heiligen Römischen Reich

Föderalismus

Unter Gewaltenteilung versteht man die Trennung staatlicher Macht auf mehrere Personen bzw. Institutionen. Sie gliedert sich in die horizontale und vertikale. Während Erstere die „Aufsplittung“ in Legislative, Exekutive und Judikative bezeichnet, wird durch die vertikale Gewaltenteilung der Föderalismus beschrieben.

Dieser stellt eine dezentrale Staatsorganisation dar, die in einen Zentralstaat, in Gliedstaaten und Kommunen aufgeteilt ist. Durch dieses Prinzip können kleinere Gemeinschaften gleichberechtigt nebeneinander und zusammen entscheiden. Man kann den Föderalismus daher relativ treffend mit der Kurzformel „Vielfalt in der Einheit“ beschreiben.

Heiliges Römisches Reich

Während des Mittelalters und der Frühen Neuzeit war das Heilige Römische Reich keine Einheit, sondern ein „Flickenteppich“. An der Spitze stand der Kaiser, der Wahrer des Friedens und des Rechts, der sich die Macht mit den auf den Reichstagen vertretenen Reichsständen (Kurfürsten, Fürsten, Städte) teilte.

Im Hochmittelalter hatten Fürsten wichtige Reichsrechte, ab 1356 gab es mit der Goldenen Bulle das Wahlkönigtum. Der Kaiser hatte kaum Möglichkeiten zur Durchsetzung seiner Macht, was durch die Reichsreform von 1495 geändert werden sollte.

Reichstag

Der Reichstag war nach der Reichsreform die oberste Reichs- und Verfassungsinstitution. In ihm trafen Kaiser (bzw. König) und alle Stände direkt aufeinander. Seit Karl V (1519-1565) ließen sich die Stände vermehrt durch Gesandte, Räte und Kommissare vertreten.

Ab Ende des 17. Jh. entsprach der Reichstag einem Gesandtenkongress, in dem der Kaiser schließlich durch den Prinzipalkommissar repräsentiert wurde. Ab 1663 traf sich der ohne formellen Beschluss eingeführte „Immerwährende Reichstag“. Die Vertreter waren in drei Kurien bzw. Kollegien unterteilt:

Der Kaiser hatte das Recht den Reichstag einzuberufen und Themen vorzuschlagen. Die Kuren beschlossen unabhängig voneinander; der Reichskanzler versuchte zwischen ihnen zu vermitteln. Stimmten alle Gruppen überein, wurde der Beschluss durch kaiserliche Sanktion zu einem Gesetz.

Im Reichstag wurden unter anderem Beschlüsse über Wirtschaft, Konfession oder Krieg getätigt. 1532 wurde die Constitutio Criminalis Carolina verabschiedet, die als ein frühneuzeitlicher Vorläufer der heutigen Strafprozessordnung angesehen werden kann. Er stellte jedoch keine Repräsentation der Bevölkerung dar, war aber wichtig, da er für das gesamte Reich einheitsstiftend und integrierend wirkte.

Wandel des Denkens durch die Aufklärung

Menschenrechte

Durch den gesellschaftlichen Wandel des 18. und 19. Jh. festigte sich der Gedanke, dass alle Bürger (also den Männern) gleiche Rechte und Pflichten besitzen. Durch die bürgerlichen Revolutionen wurden Grundrechte in die modernen Verfassungen aufgenommen.

Die Aufklärer, die Vertreter der Naturrechtslehre waren, verhalfen dieser Idee zum Durchbruch. Nach dieser Vorstellung sind die Rechte des Menschen durch die „Natur“ des Menschen und nicht etwa erst durch das niedergelegte Recht (das positive Recht) begründet.

Obwohl es diese Auffassung schon in der Antike gab, wurden erst in der Französischen Revolution Erfolge erzielt. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789) war besonders wichtig, da der Schutz der Bevölkerung und die Machteinschränkung der Regierenden im Vordergrund standen.

Vor der Aufklärung wurde die Naturrechtslehre sogar für die gegenteilige Auffassung herangezogen: Danach sei es von der Natur her geboten, dass es einen Herrscher gebe, der die Macht auf sich konzentriere. Somit legitimierte sich der absolute Fürstenstaat als gottgegeben.

Gewaltenteilung

Die Verfassungen beschränkten die absolutistische Macht. Zudem wurde die Gewaltenteilung mit den voneinander unabhängigen Organen der Legislative, Exekutive und Judikative eingeführt. Grundlage war die „Glorious Revolution“ von 1688. In dieser musste der König von England den Vorrang zugunsten des Parlaments und Herrschaftsrechte abgeben.

Aufklärerische Vertreter

John Locke (1632-1704)

Nach Locke ist ein Mensch wegen des Naturrechts frei und gleich. Aus Gründen des Schutzes schließen sich mehrere Personen zu einer Gesellschaft zusammen (Gesellschaftsvertrag). In dieser muss der Wille der Mehrheit bei gleichzeitigem Schutz der Minderheiten gelten. Aufgrund dieses Zusammenschlusses muss der Staat die Rechte des Einzelnen achten. Bei einer Verletzung durch den Staat haben die Menschen ein Recht auf Widerstand. Locke sprach sich für eine Trennung von Legislative und Regierung aus.

Voltaire (1694-1778)

Voltaire wurde auch von Locke beeinflusst. Er forderte die Achtung von Toleranz, geistiger Freiheit und persönliche Sicherheit. Sein Ziel war ein aufgeklärter Monarch ohne Einfluss von Kirche und Aristokratie und die Einschränkung der katholischen Kirche.

Charles de Montesquieu (1689-1755)

Montesquieu war ein Staatstheoretiker und setzte sich für die Einschränkung des Absolutismus und die Trennung von Legislative, Judikative und monarchischer Exekutive ein. Er sprach sich aber gegen eine unbegrenzte Volksherrschaft aus und bevorzugte die Ständevertretungen. Seine Ideen beeinflussten die US-Verfassung von 1787.

Jean-Jacques Rousseau (1712-1778)

Rousseau war ein Vertreter der direkten Demokratie mit großen Volksversammlungen. Es sollten nur das Volk und dessen Gemeinwille bestimmen. Seine Idee war während der Jakobinerdiktatur (ab 1792) wirksam.

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