- Weimarer Republik – Demokratie ohne Demokraten?
- Der Versailler Vertrag
- Politische Bestimmungen
- Territoriale Bestimmungen
- Ökonomische Bestimmungen
- Militärische Bestimmungen
- Die Weimarer Reichsverfassung
- Der Reichspräsident
- Der Reichstag
- Reichsrat und Verhältnis zwischen Staat und Länder
- Reichsgericht
- Bevölkerung
- „Republik ohne Republikaner?“
- Das Militär
- Großindustrie
- Großagrarier
- Beamte
- Justiz
- Bildungs- und Besitzbürgertum
- Der Übergang zur Diktatur
- Die Große Koalition
- Präsidialkabinette
- Funktionsweise der Präsidialkabinette
- Die einzelnen Präsidialkabinette
- April 1930 – Mai 1932: Reichskanzler Heinrich Brüning (Zentrum)
- Juni 1932 – Dezember 1932: Reichskanzler Franz von Papen (parteilos)
- Dezember 1932 – Januar 1933: Reichskanzler Kurt von Schleicher (parteilos)
- Übersicht der Gründe für das Scheitern der Weimarer Republik
- Außenpolitische Faktoren
- Wirtschaftliche Faktoren
- Verfassungsrechtliche Faktoren
- Rolle führender Politiker
- Arbeiterbewegung
- Republiktragende Parteien
- Links- und Rechtsextremismus
Weimarer Republik – Demokratie ohne Demokraten?
Der Versailler Vertrag
Am 11. November 1918 nahm die Oberste Heeresleistung Waffenstillstandsverhandlungen mit den Alliierten und Entente auf. Deutschland kapitulierte schließlich bedingungslos. Im Versailler Vertrag wurden im Wesentlichen vier Bereiche bestimmt.
Politische Bestimmungen
Deutschland und die anderen Mittelmächte haben die alleinige Kriegsschuld (Art. 231, „Kriegsschuldparagraph“). Damit sind alle Schäden und Verluste von ihnen zu tragen.
Territoriale Bestimmungen
Deutschland verlor alle Kolonien und musste folgende Territorien abtreten:
- Elsaß-Lothringen an Frankreich
- Saarland auf 15 Jahre an den Völkerbund
- Eupén-Malmedy an Belgien (per Volksabstimmung)
- Nordschleswig an Dänemark (Volksabstimmung)
- Posen, Westpreußen, Teile Ostpreußens und Oberschlesiens (Volksabstimmung)
- Danzig wird „Freie Stadt“
- Memelland an Litauen
- Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei
Insgesamt verlor Deutschland circa 13 Prozent seines Staatsgebiets und zehn Prozent seiner Bevölkerung.
Ökonomische Bestimmungen
Die Mittelmächte mussten Reperationen in unbestimmter Höhe an England und Frankreich zahlen. Die Handelsflotte wurde um 90 Prozent verkleinert. Es mussten auch Sachlieferungen (z.B. Kohle, Handelsschiffe, Lokomotiven, Maschinen etc.) geleistet werden.
Militärische Bestimmungen
Das gesamte Kriegsmaterial musste ausgeliefert werden, die allgemeine Wehrpflicht wurde verboten, das Heer wurde auf 100000 Mann beschränkt, die Kriegsflotte wurde verkleinert sowie die Luftwaffe und Artillerie wurde verboten. Außerdem wurde das Rheinland besetzt und bis zu 50 Kilometern östlich des Rheins eine entmilitarisierte Zone eingeführt.
Die Weimarer Reichsverfassung
Die Verfassung der Weimarer Republik wurde am 11. August 1919 mit der Unterzeichnung durch den Reichspräsidenten Friedrich Ebert rechtskräftig. Durch sie wurde Deutschland zu einer parlamentarischen Demokratie.
Der Reichspräsident
Der Reichspräsident wurde direkt vom Volk für eine Dauer von sieben Jahren gewählt. Er konnte unabhängig vom Volk agieren. In der Weimarer Republik war der erste Präsident Friedrich Ebert (SPD), der zweite Paul von Hindenburg, der keiner Partei angehörte.
Nach Art. 53 ernannte und entließ er den Reichskanzler. Art. 25 erlaubte die Auflösung und Neuwahl des Reichstages durch ihn und Art. 48 beschrieb das Notverordnungrecht, durch das er bei einer Gefährdung der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ Grundrechte aussetzen konnte.
Zusätzlich war er oberster Heeresführer. Seine starke Stellung begründet sich darin, dass er als Ersatz für den „verlorenen“ Kaiser – deshalb ist auch vom Ersatzkaiser die Rede – und als Gegengewicht zum Reichstag dienen sollte.
Der Reichstag
Er wurde durch eine Verhältniswahl auf vier Jahre von der wahlberechtigten Bevölkerung gewählt. Er stellte die Legislative dar und kontrollierte die Exekutive. Durch ein (destruktives) Misstrauensvotum konnte bei einer Mehrheit der Reichskanzler und seine Minister entlassen werden.
Reichsrat und Verhältnis zwischen Staat und Länder
Der Reichsrat wirkte an der Gesetzgebung als Repräsentation der 18 Länder mit, verlor aber gegenüber der Länderkammer im Kaiserreich an Bedeutung. Er beriet bei Gesetzbeschlüssen und konnte gegen Gesetze ein suspensives (aufschiebendes) Veto einlegen.
Art. 13 besagt „Reichsrecht bricht Landesrecht“, wodurch diese geringe politische Wirkung verdeutlicht wurde. Im Konfliktfall konnte die Regierung in den Ländern militärisch intervenieren (Reichsexekution).
Reichsgericht
Das oberste Gericht entschied bei Konflikten zwischen dem Reich und den Ländern. Es kontrollierte jedoch nicht die Verfassung oder die Einhaltung der Grundrechte, die auch nicht gerichtlich anfechtbar waren (justiziabel).
Bevölkerung
Die Bevökerung war ab 20 Jahren – egal ob Mann oder Frau – wahlberechtigt. Die Wahlen fanden geheim, direkt, allgemein und gleich statt. Die Bürger hatten Grundrechte; diese waren aber nicht einklagbar und konnten durch den Reichspräsidenten mithilfe der Notverordnung (Art. 48) ausgesetzt werden.
„Republik ohne Republikaner?“
Die Weimarer Demokratie hatte keine breite Masse, die sie stützte. Zwar vertrat die Große Koalition sie, die extremen Strömungen forderten offen ihre Abschaffung, alte Machteliten standen ebenfalls ihr negativ gegenüber und die Bevölkerung im Allgemeinen wandte sich spätestens 1929 zunehmend von der parlamentarischen Demokratie ab.
Es stellt sich deshalb die Frage, inwieweit die einzelnen Bevölkerungsgruppen den Zerfall der ersten deutschen Demokratie zuließen oder sogar förderten.
Das Militär
Formell akzeptierte das Militär zwar die Demokratie, es stand aber nicht unter der Kontrolle des Parlaments. Es verstand auch seine Rolle darin, vor Bedrohungen von links, aber nicht von rechts zu schützen. In der Schlussphase der Republik stand das Militär für die Präsidialdiktatur ein. Das Heer hatte kein Interesse für die Republik tätig zu werden mit der Begründung politische Diskussionen von sich fernzuhalten.
Großindustrie
In der Großindustrie waren autoritäre Staatsvorstellungen weit verbreitet, die 1928 während des Ruhreisenstreits offen wurden. Sie hatte eine harte Haltung gegen Metallarbeitergewerkschaften und sozialpolitische Errungenschaften. So wurden wegen Tarifauseinandersetzungen Leute entlassen und man sprach von der „Last des Sozialstaates“.
Großagrarier
Weil es bei der Revolution 1918/19 zu keiner Enteignung der Großagrarier kam, besaßen diese immer noch großen politischen Einfluss und unterstützten Hindenburg nach seiner Präsidentenwahl in seinem Kurs gegen das Parlament.
Beamte
Ihre berufliche und politische Sozialisation war vor allem im Kaiserreich erfolgt. Sie erfuhren aber keinen Postenverlust und Karrierebruch, was zu einem Loyalitätskonflikt führte. Die Beamten hatten auch wenig Akzeptanz für die neue staatliche Grundordnung, dem Volk zu dienen und vertraten meist noch das autoritäre Staatsbild.
Justiz
Im Rechtswesen merkte man eine Missachtung der Unparteilichkeit. Man spricht heute auch davon, dass die Justiz „auf dem Rechten Auge blind“ war, da rechte Straftäter mit relativer Milde rechnen konnten, während linke Täter unverhältnismäßig stark bestraft wurden.
Bildungs- und Besitzbürgertum
Eine Ablehnung gegenüber die Republik war hier weit verbreitet. Das Bürgertum war weiterhin an die Monarchie verhaftet. Die gesellschaftliche Entwicklung führte zu einer Verunsicherung und die Krisen zu einer Furcht vor dem Verlust des gesellschaftlichen Status .
Deshalb hatte das Bürgertum Ressentiments gegen die moderene Industriegesellschaft und gegen die neue Republik. Außerdem waren antimoderne, antiliberale, antisemitische Vorstellungen bis in die politische Mitte sehr oft anzutreffen.
Der Übergang zur Diktatur
Die Große Koalition
Die SPD, die DDP, das Zentrum, die DVP und die BVP bildeten 1928 unter Hermann Müller (SPD) die Große Koalition, die die politische Mitte der Weimarer Republik darstellte und diese auch verteidigte. Es gab jedoch divergierende Auffassungen zur Sozial- und Wirtschaftspolitik.
Dieser Konflikt wurde durch die Weltwirtschaftskrise von 1929 verschärft. Am 27. März 1930 kam es schließlich zum Koalitionsbruch, weil es Uneinigkeiten über die Höhe des Beitrages von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung – einem eigentlich nicht sehr kontroversen Thema – gab. Danach begann die Zeit der Präsidialkabinette.
Präsidialkabinette
Die Präsidialkabinette waren nur vom Vertrauen des Reichspräsidenten abhängig und bildeten trotz einer Minderheit eine Regierung. Um dennoch Gesetze beschließen zu können, benötigten sie die Unterstützung des Präsidenten.
Funktionsweise der Präsidialkabinette
Zunächst legt die Reichsregierung dem Reichstag einen Gesetzesentwurf vor. Wird dieser abgelehnt, erlässt der Reichspräsident den Entwurf als Notverordnung nach Art. 48 und informiert den Reichstag darüber.
Der Reichstag fordert die Aufhebung der Notverordnung. Der Reichspräsident hebt aber nach Art. 25 den Reichstag auf und erlässt den Gesetzesentwurf wieder als die Notverordnung, während der Reichstag aufgelöst ist.
Die einzelnen Präsidialkabinette
April 1930 – Mai 1932: Reichskanzler Heinrich Brüning (Zentrum)
Brüning verfolgte Sparziele mit dem Ziel die Reparationen zu reduzieren. Der Erfolg trat erst nach der Entlassung ein, was nur durch die Tolerierungspolitik der SPD möglich war, die die Grundstrukturen der Republik aufrechthalten wollte. Er verbot zudem die paramilitärischen Verbände SA und SS.
Juni 1932 – Dezember 1932: Reichskanzler Franz von Papen (parteilos)
Er hoffte auf eine Einbindung der NSDAP in die konservative Regierung und hob deshalb die Verbote der paramilitärischen Gruppen der NSDAP wieder auf. Von Papen setzte mithilfe einer Notverordnung die Regierung in Preußen ab, die von ihm übernommen wurde (sog. „Preußenschlag“).
Dezember 1932 – Januar 1933: Reichskanzler Kurt von Schleicher (parteilos)
Er versuchte die NSDAP für seine Zwecke zu instrumentalisieren („Den Hitler drängen wir in die Ecke, bis er quietscht“), was jedoch scheiterte. Von Schleicher hatte ein Interesse daran Hitler an der Regierung zu beteiligen, um so seinem eigenen Machtverlust vorzubeugen.
Übersicht der Gründe für das Scheitern der Weimarer Republik
Außenpolitische Faktoren
Durch den Versailler Vertrag musste die junge Demokratie politische, wirtschaftliche und psychologische Belastungen aushalten, die dazu führten, dass extreme Parteien und Strömungen die Ungunst zu ihrem Vorteil nutzten.
Wirtschaftliche Faktoren
Einerseits der Versailler Vertrag, die Krise von 1923 und die Weltwirtschaftskrise von 1929 führten zu einer Verarmung und zur Unzufriedenheit der Bevölkerung.
Verfassungsrechtliche Faktoren
Die Verfassung der Weimarer Republik war geprägt von zahlreichen Kompromissen, um so einen großen Teil der Bevölkerung anzusprechen. Es gab zudem „Konstruktionsfehler“, wie die starke Stellung des Reichspräsidenten als „Ersatzkaiser“ und der Artikel 48.
Rolle führender Politiker
Die antiparlamentarischen Bestrebungen Hindenburgs (als Präsident) und seiner Umgebung, der sogenannten „Karamilla“.
Arbeiterbewegung
Die organisatorische Spaltung und Gegnerschaft der SPD und KPD. Dadurch wurde die demokratische Basis geschwächt.
Republiktragende Parteien
Es konnten keine stabilen parlamentarischen Mehrheiten gebildet werden und es kam häufig zu Koalitionskrisen, die 1930 letztlich in den Präsidialkabinetten mündeten.
Links- und Rechtsextremismus
Die radikale Feindschaft der antidemokratischen Parteien (NSDAP und KPD) und Gruppierungen, die sich auch Straßenschlachten mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen lieferten.