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Heutiges Europa

Bis wohin reicht Europa?

Die osteuropäischen Länder waren während der Zeit der UdSSR im „Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe“ (RGW), der ein Gegengewicht von den europäischen Ländern mit den USA bilden sollten, da diese durch den Marshallplan und durch die Römischen Verträge von 1958 stark vereint waren. Der Lebensstandard war außerdem nicht so hoch wie im Westen und seit den 1970er Jahren vergrößerten sich die Unterschiede.

Die östlichen Staaten nahmen bei den westlichen Ländern Kredite auf, um die Wirtschaft zu modernisieren, was jedoch misslang. Als die Sowjetunion schließlich zusammenbrach, wurde der RWG aufgelöst. Die unterschiedlichen Völker verlangten schließlich einen eigenen Staat. So spaltete sich die Slowakei von der Tschechoslowakei ab und die baltischen Staaten, die Ukraine und Weißrussland wurden unabhängig.

Für die ehemaligen Sowjetstaaten war die Aufnahme in die EU und in die NATO ein bedeutsames Ziel. Ab 1994 war die EU auch der wichtigste Handelspartner. 1993 trafen sich die Staatsoberhäupter in Kopenhagen, wo festgelegt wurde, dass die osteuropäischen Staaten der EU beitreten dürfen, wenn sie die vier politischen und wirtschaftlichen „Kopenhagener Kriterien“ erfüllen: Die Übereinstimmung mit den Zielen der EU, die Einführung der Demokratie und der Marktwirtschaft und die Anwendung des EU-Rechts. Schrittweise sollten zusätzlich eine stabile Demokratie, eine funktionierende Wirtschaft und die Achtung der Menschenrechte eingebracht werden.

Bei der Einführung der Marktwirtschaft standen die Oststaaten vor einem wirtschaftlichen Zusammenbruch und die Maßnahmen bewirkten, dass die Verarmung und die Arbeitslosenquote anstiegen. Im Westen wuchs die Angst, dass die schwache Wirtschaft im Osten eine Belastung darstellt und dass die Konkurrenz dem westlichen Markt gefährlich werden kann. Der Aspekt, dass die neuen Länder einen größeren Markt darstellen, beachteten viele nicht.

Bis 1996 gab es zwölf Anträge einer Aufnahme in die EU. 2003 erfüllten zehn Länder die Kriterien und wurden am 1. Mai 2004 aufgenommen. Damit wurde die EU zum größten Binnenmarkt mit 25 Staaten. 2007 kamen Rumänien und Bulgarien hinzu.

Europa – Staatenbund oder Bundesstand?

1986 legte die „Europäische Akte“ fest, dass für alle Länder der Europäischen Gemeinschaft (EG) gleiche Regelungen gelten und dass die europäischen Rechte den nationalen überwiegen sollen. 1990 wurde die Stellung Deutschlands innerhalb Europas nach der Wiedervereinigung gestärkt und die Bundesrepublik wurde zu den führenden Nationen. 1992 wurde der Vertrag von Maastricht unterzeichnet, in dem die EG zur Europäischen Union umgeformt wurde.

Dabei wurde jedem EU-Bürger das Recht zugeteilt sich frei in der EU zu bewegen und sich in einem anderen Land niederzulassen. In der Stadt, in der dieser lebt, hat er zudem ein Wahlrecht. Die Staaten wollten außerdem, dass die Politik näher am Bürger stattfindet und die Bereiche Verteidigung, Bildung, Gesundheit und Verbrechensbekämpfung sollten besser abgestimmt werden.

1999 einigten sich zwölf Länder, dass sie eine gemeinsame Währung haben wollen, den Euro. Dies war der Beginn für die Europäische Zentralbank (EZB). 2002 wurde der Euro eingeführt. Dies bewirkte eine Vereinfachung des Geldverkehrs. Negativ war jedoch der Verdacht, dass die Produkte teurer geworden sind.

Da mehr Staaten der EU beitreten wollten und dies eine Belastung darstellte, wurde eine europäische Verfassung aufgestellt, der die Charta der Grundrechte vorangestellt war. Sie sollte die EU handlungsfähiger und näher am Bürger machen. Diesen sollte die Möglichkeit geboten werden, Gesetzesvorschläge per Volksentscheid einzubringen; zusätzlich sollte das Europaparlament gestärkt werden. Die Regierungen würden immer noch eine Vormachtstellung behalten. Jedoch war nun keine Einstimmigkeit mehr bei Beschlüssen nötig, sondern eine Mehrheit der Staaten, die mehr als 60 % der Bevölkerung der EU vertreten.

2005 stimmte der Bundestag diesen Änderungen zu, in Frankreich und in den Niederlanden entschieden sich die Bürger jedoch in Volksentscheiden dagegen, da sie ihren Unmut über die Regierungen und die Integrationspolitik offenlegen wollten. Weiter waren die Intransparenz und das Nationalgefühl wichtig. Kritiker sprachen sich zudem gegen eine Erweiterung der EU aus, da sie sonst zu groß werde und die weiteren Staaten aufgrund unterschiedlicher Kulturen nicht dazu passen würden. Besonders bei den Verhandlungen mit der Türkei gibt es Kontroversen, die die Union mit der sogenannten „abgestuften Integration“ entgegenwirkt. Demnach existiert eine Basis, die für alle gleich ist, sich die Staaten aber je nach Möglichkeit unterschiedlichen Integrationsvorhaben wie Währung, Bildung und gemeinsamen Truppenverbänden und Sicherheit anschließen.

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