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Deutschland im Kalten Krieg

Ost- und Deutschlandpolitik

Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu keinem Friedensvertrag mit Deutschland. Die Regierung der Bundesrepublik weigerte sich deshalb die Oder-Neiße-Linie als Grenze zu Polen anzuerkennen und machte ihren Anspruch auf die Ostgebiete geltend. Diese musste Deutschland an Polen abgeben, weil viele Polen von Osten nach Westen umgesiedelt wurden.

Die polnische Regierung aber wollte, dass diese Grenze, wie durch einen Vertrag mit der DDR geschehen, als rechtmäßig angesehen wird, da dort hauptsächlich nur noch Polen lebten, nachdem seit 1950 ca. 2 Millionen Deutsche vertrieben worden waren.

Die Regierung der DDR hingegen erkannte die Vertreibung der Deutschen aus den Gebieten Schlesien, Pommern und Ostpreußen durch Verträge mit Polen und der Tschechoslowakei als rechtmäßig an.

Durch den Gegensatz zwischen dem West- und Ostblock wurde die BRD stärker an die NATO und die DDR stärker an die UdSSR gebunden. Da seit den 60er Jahren deutlich wurde, dass eine Entspannung von Nöten sei, bemühten sich viele Politiker, ein weiteres Auseinanderleben zwischen den Deutschen zu verhindern. Nachdem 1969 die SPD und die FDP eine Koalition und die Regierung gebildet hatten, wurde unter Willy Brandt (SPD) als Bundeskanzler und Walter Scheel (FDP) als Außenminister eine neue Ost- und Deutschlandpolitik eingeläutet.

1970 verpflichteten sich die Bundesrepublik und die UdSSR im „Moskauer Vertrag“ zum Gewaltverzicht und erklärten die Grenzen in Europa für unverletzlich, eingeschlossen der Grenzen zur DDR und zu Polen.

Danach wurde trotz der Erinnerung an die Verbrechen an der polnischen Bevölkerung im Zweiten Weltkrieg der „Warschauer Vertrag“ unterzeichnet, der ebenfalls zum Gewaltverzicht verpflichtete und die Grenzen als unverletzlich ansah. Willy Brandt war der erste Bundeskanzler, der einen Staatsbesuch in Polen machte. Dabei kam es zu dem „Kniefall von Warschau“, bei dem sich Willy Brandt sich vor einem Ehrenmal der Helden des Ghettos in Warschau hinkniete, um Demut zu zeigen.

Während den Verhandlungen zur UdSSR und zu Polen bemühten sich die Westmächte, eine Lösung für die „Berlinfrage“ zu finden. Im September 1971 einigten sich die vier Siegermächte, dass Westberlin zur BRD besondere Beziehungen pflege, aber kein Bundesland Westdeutschlands wird. Außerdem garantierte die Sowjetunion, dass ein freier Zugang nach Westberlin möglich ist.

Im Juni 1973 trat der „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ (Grundlagenvertrag) in Kraft, in dem festgelegt wurde, dass die DDR gleichberechtigt gegenüber der BRD ist und dass zwischen den beiden Staaten besondere Beziehungen herrschen, weshalb der eine Staat für den anderen kein Ausland ist. Aus diesem Grund gab es keine Botschaften des anderen Landes sondern „ständige Vertretungen“. Durch die Anerkennung der DDR wurden die beiden deutschen Staaten im September 1973 zu den 133. und 134. Mitgliedern der UNO erklärt.

Die Annäherungspolitik änderte nicht die Auffassung, dass nur ein Teil der deutschen Nation in der Bundesrepublik Deutschland lebte. Man war der Meinung, dass alle Deutschen, in BRD und DDR, in Wahlen entscheiden sollten, was mit den beiden Staaten passieren soll. Zwar konnte es zwei Staaten aber nur eine Nation geben. In der DDR war der Glaube auch so ausgeprägt. 1949 hieß es in Artikel 1 der DDR: „Deutschland ist eine unteilbare, undemokratische Republik“. 1968 wurde der Artikel umgeändert in: „Die DDR ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation“. 1974 wurde wieder eine Änderung vorgenommen: „Die DDR ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“.

Herausforderungen in Deutschland

Die 68er Bewegung und die RAF

Bei der Bundestagswahl 1965 hatten die CDU/CSU 47,6 % und die SPD 39,3 % der Stimmen bekommen. Sie bildeten 1966 eine große Koalition und hatten als Opposition die FDP mit 9,5 %. Dadurch begünstigt bildete sich eine „Außerparlamentarische Opposition“ (APO), die durch Demonstrationen und Versammlungen die Politik kritisierten.

Ein großer Anteil der APO waren Studenten, die sich gegen veraltete Formen und Inhalte des Unterrichts äußerten. Sie wollten außerdem eine offene Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland. Die Bildung als ein Bürgerrecht und die freie Entfaltung des Einzelnen sowie die Ablehnung der autoritären Erziehung und des Vietnam-Krieges waren weitere wichtige Aspekte. Auf Seiten der Demonstranten aber auch seitens der Polizei kam es auch zu gewaltsamen Aktionen.

1969 bildeten die SPD und FDP eine sozialliberale Regierun. Die SPD schaffte es schaffte, viele Anhänger der APO an der Politik zu beteiligen. Es bildeten sich radikale Randgruppen, die Straftaten wie Brandstiftungen oder Räube begingen.

Die linksradikale „Rote Armee Fraktion“ (RAF) verübte Bombenanschläge. Sie entführte oder ermordete auch Politiker, Richter und bedeutende Wirtschaftsvertreter. Das Ziel war es, dass die Bevölkerung sich zu einer Revolution gegen den Staat erhebt, da die RAF Deutschland als Unterstützer des US-Imperialismus ansah. Durch striktere Sicherheitsgesetze und bessere Fahndungsmöglichkeiten kam es zu Verhaftungen der meisten RAF-Anhänger. Es kam zwar noch zu einzelnen Gewaltaktionen, eine Gefährdung des Staates war aber nicht (mehr) zu erkennen.

Mehr Umweltbewusstsein

In den 70er Jahren verbreitete sich das Bewusstsein, dass die starke Umweltbelastung das Leben der jetzigen und der späteren Generationen stark beeinflussen könnte. Da die damaligen Parteien diesem Problem zunächst kaum Interesse zeigten, bildeten sich Bürgerinitiativen, die gegen die Errichtung von umweltverschmutzenden Einrichtungen sowie von Kernkraftwerken und deren Entsorgungsanlagen demonstrierten. Diese „Grünen“ waren 1982 schon in sechs Länderparlamenten vertreten, ein Jahr später zogen sie in den Bundestag ein.

1970 wurde in Bayern das „Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen“ eröffnet und 1984 wurde der Umwelt- und Naturschutz zu einem in der Verfassung verankerten Staatsziel erklärt (Art. 20a GG). 1990 wurden starke Erfolge erzielt.

Neue Armut und Gastarbeiter

Als 1973 Krieg zwischen Israel und Ägypten sowie Syrien geführt wurde, lieferten zehn arabische Länder den Industriestaaten im Westen kein oder nur sehr wenig Öl, da diese auf der Seite Israels standen. Dadurch kam es zu Engpässen und zu einer Energieknappheit, wodurch die Ölpreise und die Lebenshaltungskosten stark anstiegen. Es stieg außerdem die Zahl der Arbeitslosen von 270.000 auf über eine Million Personen; 1980 waren es über 2 Millionen. Seit dieser Zeit ist die Arbeitslosigkeit ein wichtiges Thema in der Politik und es entstand eine „neue Armut“. 1988 waren 5,2 Millionen Menschen auf soziale Unterstützung durch den Staat angewiesen.

1964 gab es in der Bundesrepublik eine Million Arbeitnehmer aus dem Ausland, die sogenannten „Gastarbeiter“. Seitdem stieg die Anzahl der ausländischen Arbeiter stetig. Sie wurden zu einer wichtigen Stütze der Industrie als zunächst billige Arbeitskräfte. Ein Teil war auch auf der Suche nach in ihrer Heimat nicht vorhandenen Arbeit oder Flüchtlinge. Viele kehrten nach einigen #ahren zurück. Viele blieben auch mit ihren Familien in Deutschland.

Zwar erhalten auch sie Sozialhilfen, jedoch bezahlt ein großer Teil Steuern und hilft so dem Staat, den Wohlstand im Land zu sichern und umzuverteilen. Dennoch gibt es auch heute noch ausländerfeindliche Parolen. Ein zu großer Ausländeranteil kann meist jedoch nicht Grundlage sein, da diese meist aus Gebieten mit einem geringen Anteil kommen. Ein Grund hierfür kann sein, dass die Personen Angst vor einer unsicheren Zukunft haben und so die ausländische Bevölkerung schuldig machen möchten.

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